MÜNCHEN – In Bayern wurden 2018 insgesamt 792 vermutete Behandlungsfehler bei der Techniker Krankenkasse (TK) gemeldet.
Das sind 89 Fälle beziehungsweise 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit stiegen die Verdachtsfälle im gleichen Zeitraum um zehn Prozent auf 5.998 Fälle.
Die meisten Verdachtsfälle (255) verzeichnet die TK in Bayern im chirurgischen Bereich. Auf Platz zwei landete die Zahnmedizin mit 125. In diesen beiden Fachbereichen fiel somit knapp die Hälfte der Verdachtsfälle an. Auf den weiteren Plätzen folgen die Allgemeinmedizin und die Orthopädie mit 82 beziehungsweise 55 Fällen.
Die Versicherten informieren sich heutzutage intensiver als früher. Sie nutzen dabei auch öfters unterstützende Onlineangebote", sagt Christian Bredl, Chef der TK im Freistaat. "Dennoch ist die Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern hoch. Viele Versicherte wissen nicht, dass ihre Krankenkasse sie hier intensiv unterstützen kann."
Kostenfreie MDK-Gutachten und Ausgang der Kassenklage abwarten
Für medizinische Laien ist es schwer, zwischen einem schicksalhaften Verlauf und einem handfesten Behandlungsfehler zu unterscheiden. Bredl: "Bei Anzeichen eines Verdachts ist es am besten, wenn sich die Betroffenen so früh wie möglich an ihre Krankenkasse wenden." Diese kann in vielen Fällen beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kostenfrei ein Gutachten in Auftrag geben, das der Versicherte im Fall einer juristischen Auseinandersetzung nutzen kann. In speziellen Fällen könne die TK auch medizinisch-juristische Gutachten bei privaten Gutachtern in Auftrag geben.
Entscheidet sich die Krankenkasse für eine Klage, kann der Versicherte den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten. So kann er besser die Erfolgsaussichten einer privaten Klage einschätzen. Diese sind umso höher, je genauer die Krankengeschichte dokumentiert ist. Patienten sollten deshalb in einem Gedächtnisprotokoll festhalten, wie die Behandlung ablief und welche Ärzte und Pfleger beteiligt waren.
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