MÜNSTER – Die Honorarverhandlungen zwischen dem NRW-Landesverband der Ersatzkassen (vdek), bestehend aus Techniker, Barmer, DAK, KKH, HKK und HEK, und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) sind gescheitert.
Deshalb hat die KZVWL das Schiedsamt angerufen. Die Parteien hatten grundlegend unterschiedliche Einschätzungen zur Kosten- und Versorgungstruktur in den westfälisch-lippischen Zahnarztpraxen.
KZVWL-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Seib zeigte sich enttäuscht: „Wir hatten in zahlreichen Gesprächen an die Vertragspartnerschaft appelliert und unsere Forderungen bestens begründet. Dem vdek lag ein umfangreiches unabhängiges Gutachten der Fachhochschule Bielefeld dazu vor. Seitens des Verbands wurden nur sehr wenige und für Westfalen-Lippe nicht aussagekräftige Daten vorgelegt; dennoch zeigte der vdek keine Bereitschaft, auf der Grundlage unseres Zahlenmaterials zu einem in der Selbstverwaltung erforderlichen Interessensausgleich zu kommen. Das ist absolut nicht nachvollziehbar.“
Es herrscht weiter der Eindruck, dass die Verhandlungen von der Bundesebene der Ersatzkassen vorgegeben werden und auf Landesebene keine echten Entscheidungsspielräume vorhanden sind. Besonders pikant ist, dass die Verhandlungen offiziell am 11. September scheiterten, noch am 4. September berichtete das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Pressemitteilung von hohen Finanzreserven der Krankenkassen und Verwaltungskosten, die um 6,5 Prozent gestiegen seien. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Leistungen betrug der Anstieg lediglich 2,1 Prozent, für Zahnersatz sogar nur 0,3 Prozent, eine der relativ geringsten Kostensteigerungen überhaupt bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen.
Es besteht also kein Grund, Vertragsabschlüsse im zahnärztlichen Bereich nicht kostendeckend anzusetzen. Die KZVWL fordert den vdek deshalb auf, die Blockaden aufzugeben und die höheren Beitragseinnahmen von den Versicherten wieder für deren Behandlung einzusetzen.
Die regionalen Krankenkassen wie AOK Nord-West, IKK-classic, die Betriebskrankenkassen, die Knappschaft und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen haben bereits Ende des vergangenen Jahres aus diesen Gründen zum Interessensausgleich einen Vertrag mit der KZVWL geschlossen. „Schließlich befindet man sich gemeinsam in einer Selbstverwaltung, die im Stande sein sollte, ohne Dritte zu gemeinsamen Vertragsabschlüssen zu kommen“, so Seib. Betroffene sind nun zunächst Patienten und Praxen - bedingt durch eine drohende Bürokratieflut.
Hintergrund
Basis für die Verhandlungen bildet ein unabhängiges Gutachten zur Kosten- und Versorgungsstruktur, welches von der FH Bielefeld im Auftrag der KZVWL erstellt worden ist. Die Kosten- und Versorgungsstruktur ist gesetzlich maßgeblich bei der Honorarentwicklung zu berücksichtigen.
Die Verhandlungen mit BARMER, DAK, Techniker, KKH, HKK, und HEK unter Leitung der vdek-Landesvertretung NRW zeigten sich auch in der Vergangenheit schwierig. Die Ersatzkassen haben zum wiederholten Male unakzeptable Angebote gemacht, mit allen weiteren Gesetzlichen Krankenkassen wurden Abschlüsse erzielt. Schon 2016 hatte die KZVWL das Schiedsamt angerufen, eine kurzfristige Einigung glückte in allerletzter Minute. Solche Verfahren strecken sich teilweise über Jahre hin und können zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Zahnärzte und Patienten werden. So könnten zahlreiche Rechnungen für Behandlungen mit Eigenanteil, wie beispielsweise in der Kieferorthopädie oder bei Kunststoff-Füllungen, nur noch unter Vorbehalt an die Patienten gestellt werden. Monate oder sogar Jahre später kann es noch zu unerwarteten Nachforderungen kommen.
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