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Bundespatientenbeauftragte verteidigt Gesetzesvorhaben zum Patientenschutz

Hilfslosigkeit des Patienten beim Arzt? Nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion soll dies der Vergangenheit angehören (Foto: Vasiliy Koval )
Anja Worm, DTI

Anja Worm, DTI

Mi. 22. Juli 2009

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LEIPZIG/BERLIN – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), weist die Kritik der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum Eckpunkteprogramm des Patientenrechtegesetzes zurück. In einer Pressemitteilung kritisierte zuvor die BZÄK das Programm der SPD-Bundestagsfraktion.

Ende Juni stellte Helga Kühn-Mengel, die zugleich Sprecherin der Arbeitsgruppe Patientenrechte der SPD-Fraktion ist, das Eckpunkteprogramm vor. Zu den sechs Punkten des Programms gehört der Behandlungsvertrag – wenn auch nur „stillschweigend“ geschlossen – zwischen Arzt und Patient. Diese Vereinbarung soll laut Eckpunkteprogramm „ausdrücklich normiert werden“, etwa durch die Achtung des Selbstbestimmungsrechts von Patienten, die auch für Minderjährige und Personen mit einer psychischen Erkrankung gelte. Patienten sollten das Recht auf Einsicht der Dokumentation und auf eine Kopie dieser erhalten.

Zu den weiteren Forderungen der SPD-Fraktion gehört die Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Behandlungsfehlern. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Versicherten in einem solchen Fall zu unterstützen. Der behandelnde Arzt müsse „unverzüglich“ auf einen „möglichen Behandlungsfehler hinweisen“. Die SPD fordert die Umkehrung der Beweispflicht, sofern die Dokumentation „nicht oder nicht vollständig herausgegeben wird“. Weitere Punkte des veröffentlichten Papiers der Arbeitsgruppe Patientenrechte sind das Risiko- und Fehlermanagement, die ärztliche Leichenschau, kollektive Patientenrechte sowie die Rechte gegenüber Sozialleistungsträgern und Leistungserbringern.

In einer schriftlichen Anfrage erläuterte Kühn-Mengel der Dental Tribune den Anlass, ein Patientenrechtegesetz zu fordern. „Patientinnen und Patienten haben viel zu oft Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.“ Ursache hierfür sei, dass die Rechte „sich derzeit zersplittert in vielen Gesetzen finden“. Dies zöge eine Unwissenheit bei Behandler wie Behandelten nach sich. Zudem genügten bestehende Regelungen nicht, wie im Bereich der Behandlungsfehler.

Die BZÄK kritisierte in einer Pressemitteilung das Vorgehen der SPD-Bundestagsfraktion, das „notwendig zu einer Misstrauenskultur“ führen müsse. Die Arbeitsgruppe stelle die „nicht belegte Behauptung in den Raum“, dass Patienten ihre Rechte kaum durchsetzen könnten. Gegenüber der Dental Tribune entgegnet Kühn-Mengel, dass neben Patienten auch Fachanwälte von der existierenden Problematik berichten. „Für Patientinnen und Patienten besonders belastend ist dabei, dass oft auch die Instanzen, die dazu berufen sind, Konfliktfälle zu prüfen, dazu gehören auch die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern, nicht als hilfreich erlebt werden. In einer solchen Situation ist das Recht dann nicht mehr nachvollziehbar, es wird nicht mehr als gerecht empfunden. Da sehe ich Handlungsbedarf“, so die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Auf die Forderung des Vizepräsidenten der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, die Ärzte- und Zahnärzteschaft in den Diskussionsprozess miteinzubinden, verweist Kühn-Mengel auf die Anhörung von zwei Ärzten, Prof. Dr. Matthias Schrappe und Dr. med. Dipl.-Psych. Jörg Lauterberg.

Die SPD und auch die Union haben in ihrem Wahlprogramm die Forderung nach einem Gesetz für die Patientenrechte aufgenommen, das in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden könnte.
 

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