BERLIN – KZBV und GKV-Spitzenverband haben sich abschließend über die Rahmenbedingungen der Zahnarztnummernvergabe verständigt. Die Zahnarztnummern sind bundesweit ab dem 1. Januar 2023 verbindlich zu verwenden.
KZBV und GKV-Spitzenverband haben sich abschließend über die Rahmenbedingungen der Zahnarztnummernvergabe verständigt. Die Vereinbarung zwischen den beiden Organisationen sowie die Richtlinie zur Vergabe der Zahnarztnummern im vertragszahnärztlichen Bereich und weitere Dokumente können online abgerufen werden. Die Zahnarztnummern sind bundesweit ab dem 1. Januar 2023 verbindlich zu verwenden.
Vereinbarung gemäß § 293 Absätze 4 und 7 SGB V über eine zentrale Arztnummernvergabe (Vereinbarung ANRV)
Vereinbarung über die Übertragung von Arztnummern zwischen GKV-SV, DKG, KBV und KZBV
Richtlinie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 Satz 1 Nr. 1 SGB V zur Vergabe der Zahnarztnummern im vertragszahnärztlichen Bereich
13. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z: Einführung einer Zahnarztnummer und Folgeanpassungen
24. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z: Änderung der 13. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z, Folgeänderungen aufgrund des geänderten Einführungstermins
32. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z: Änderung der 24. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z, Folgeänderungen aufgrund des geänderten Einführungstermins
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