BONN – Die Konsensuskonferenz Implantologie (KKI) hat am 8. Oktober 2014 die Indikationsbeschreibung Implantologie für die Regelfallversorgung überarbeitet und an die zwischenzeitliche Entwicklung des Fachgebiets angepasst. Die Indikationsklassen waren erstmals 1994 beschrieben und am 5. Juni 2002 fortgeschrieben worden.
Die Konsensuskonferenz Implantologie, die sich aus dem Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI), dem Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO), der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI), der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie (DGZI) sowie der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) zusammensetzt, sieht als optimale Therapie bei Zahnverlust den Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat an. Allerdings schränkt sie ein, dass aus anatomischen Gründen der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes von Zahn 7 durch ein Implantat individuell kritisch zu würdigen ist.
Die Entwicklung in der Implantologie wird in der Neubeschreibung aufgegriffen: „Es gibt abweichende Versorgungsformen als Behandlungskompromisse im Einzelfall mit anderen als den nachstehend für den Regelfall vermerkten Implantatzahlen, insbesondere, um das vorhandene Kieferknochenangebot vermehrende chirurgische Eingriffe zu vermeiden (z.B. kurze Implantate, angulierte Implantate, durchmesserreduzierte Implantate).“
Turnusgemäß geht am 1. Januar 2015 der Vorsitz der Konsensuskonferenz Implantologie vom BDIZ EDI an die DGI über. In den vergangenen zwei Jahren wurden unter Vorsitz von Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI, die Indikationsklassen überarbeitet und die Gutachterlisten der angeschlossenen Verbände und Gesellschaften patientenfreundlich gestaltet. Auch der Relaunch der Internetseite der KKI ist in dieser Zeit vollzogen worden. Die Konsensuskonferenz Implantologie ist online unter http://www.konsensuskonferenz-implantologie.eu/ erreichbar.
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