DORTMUND – Die Zulassung zum Zahnmedizinstudium ist beschränkt. Jedes Semester warten viele Schulabsolventen gespannt, ob ihr Abiturdurchschnitt ausreicht, um sich für das beliebte Studienfach einzuschreiben. Wer den aktuellen Numerus clausus (NC) nicht erreicht, kann es nur über Wartesemester versuchen oder auf das Resultat uniinterner Auswahlverfahren hoffen. Vor Kurzem veröffentlichte die Stiftung für Hochschulzulassung auf hochschulstart.de die NC-Werte des laufenden Wintersemesters 2014/15.
Demnach reichte die Mindestnote der zugelassenen Abiturienten von 1,0 in Brandenburg bis 1,4 in Schleswig-Holstein (mit 2 Wartesemestern). Während in Berlin (4 Wartesemester), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz (1 Wartesemester) und Hamburg 1,3 für die Zulassung ausreichte, musste in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Note 1,2 erreicht werden. Einen Durchschnitt von 1,1 benötigten Studienbewerber in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland.
In den letzten Jahren ist der NC parallel zur Nachfrage immer weiter gestiegen. Mittlerweile kommen auf einen Studienplatz 4,2 Bewerber. Für alle, die Zahnmedizin studieren möchten, stellen die aktuellen Werte eine gute Orientierung für das kommende Auswahlverfahren dar, bei dem erneut 20 Prozent über den NC zugelassen werden. Bewerben können sich Neu-Abiturienten, die ihren Abschluss im laufenden Halbjahr gemacht haben, für das Sommersemester 2015 noch bis zum 15. Januar. Die Bewerbungsfrist für das nächste Wintersemester läuft bis zum 15. Juli 2015.
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