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Schwachstelle in ehealth-BCS-Kartenterminals entdeckt

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass ein Angreifer über den Praxis-PC an die PIN eines Arztes gelangen kann. Ausschließlich dann, wenn er zusätzlich in den Besitz des Heilberufeausweises des Arztes gelangt, können theoretisch Geschäfte in dessen Namen getätigt werden. (Bild: Dmitry Lobanov)
Bundeszahnärztekammer

Bundeszahnärztekammer

Mi. 25. Mai 2011

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BERLIN  – Bei Tests wurde eine Schwachstelle in den Kartenterminals des laufenden Basis-Rollouts entdeckt. Sie ist umgehend zu beheben, fordern KBV, KZBV, BÄK und BZÄK. Patientendaten sind nicht betroffen.

Bei Routineuntersuchungen ist festgestellt worden, dass es über eHealth-BCS-Terminals für Hacker theoretisch möglich ist, von außen an die PIN des Arztes zu gelangen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordern von den Herstellern der Kartenterminals, diese Schwachstelle umgehend zu beheben. Den Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten dürfen dadurch keine Zusatzkosten entstehen. Sollte sich abzeichnen, dass eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt werden kann, müsse man einen Stopp des Basis-Rollouts der Terminals prüfen.

Die Schwachstelle ist bislang folgenlos geblieben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass ein Angreifer über den Praxis-PC an die PIN gelangen kann. Ausschließlich dann, wenn er zusätzlich in den Besitz des Heilberufeausweises des Arztes gelangt, können theoretisch Geschäfte in dessen Namen getätigt werden.

Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: Patientendaten sind überhaupt nicht betroffen.

Ehealth-BCS-Terminals gehören zu den aktuellen Kartenterminals, die zurzeit im Basis-Rollout ausgeliefert werden. Etwa zehn Prozent der Praxen könnten über diese Geräte bereits verfügen. Nur ein sehr geringer Anteil der Ärzte und Zahnärzte nutzt diese aber mit einem Heilberufsausweis. Diese Situation muss genutzt werden, um das Problem schnellstmöglich zu beheben.

Derzeit sieht es danach aus, dass die Schwachstelle mit einem Sicherheitsupdate ohne großen Aufwand zu schließen ist. Die vier Verbände haben dem Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) immer die höchste Priorität eingeräumt. Die Richtigkeit des Leitsatzes ‚Qualität vor Schnelligkeit’ zeigt sich einmal mehr. Im Sinne des Vertrauens in die Telematik und der Akzeptanz der eGK erwarten beide Institutionen, dass jetzt alles darangesetzt wird, die Sicherheit wieder zu gewährleisten.

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