ROTENBURG - Ein neues Gütesiegel wird Licht in den Fortbildungsdschungel für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte bringen. Der Startschuss für die Umsetzung wurde nun auf der 22. Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. gegeben.
Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. hat Gütesiegel für eigene Veranstaltungen beschlossen
„Damit stellen wir an uns und unser Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. (BIG) einheitliche und transparente Anforderungen. Sie betreffen die Auswahl der Themen und der Referenten“, erklärt Gabriele Leybold, 1. stellvertretende Präsidentin, Ressort Bildungspolitik. Geprüft wird, ob die Fortbildung dazu beiträgt, die fachlichen, sozialen bzw. personellen Qualifikationen und Kompetenzen der Teilnehmenden zu erhalten bzw. zu erweitern. Außerdem muss das Seminar oder der Vortrag mindestens 90 Minuten dauern und unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter sein. Die Referenten definieren die Lernziele und müssen nachweisen, dass sie selbst über fachliche Qualifikation für das Thema verfügen.“
Das Anerkennungsverfahren ist freiwillig und zunächst verbandsintern. Eine Bescheinigung mit Gütesiegel erhalten vorläufig nur die im Verband medizinischer Fachberufe e.V. organisierten Mitglieder. „Dennoch profitieren alle Teilnehmenden“, erklärt Gabriele Leybold weiter. „Denn sie können davon ausgehen, dass wir hohe Maßstäbe an unsere Veranstaltungen setzen.“
Ein ähnliches Verfahren existiert bereits seit 2009 sehr erfolgreich für Tiermedizinische Fachangestellte. Hier haben sich die Sozialpartner – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. – darauf geeinigt, dass die Teilnahme an einer bestimmten Anzahl anerkannter praxisrelevanter Fortbildungen zu einer höheren Tätigkeitsgruppe und damit zu einer Gehaltserhöhung von zehn Prozent führt.
Margret Urban, die Tarifexpertin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., ergänzt: „Wir wünschen uns, dass auch bei den Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten die Sozialpartner und wissenschaftliche Fachgesellschaften mitziehen. Denn schließlich ist es eine Frage der Patientensicherheit, ob die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten in Arzt- und Zahnarztpraxen auf aktuellem Stand sind.“
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