ESSEN – Von 1.454 Vorwürfen (stationär und ambulant) sind, so der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), 467 bestätigt worden (32,1 Prozent). Ambulant führt die Zahnmedizin die Aufstellung damit an. Bei den Diagnosen stehen Zahnkaries (337 Vorwürfe, 121 bestätigt), Krankheiten des Zahnmarks und der Zahnwurzel (331 Vorwürfe, 107 bestätigt) sowie sonstige Zahnkrankheiten (237 Vorwürfe, 72 bestätigt) in den Top Ten der Statistik über die Behandlungsfehler von Ärzten und Zahnärzten.
Auf die insgesamt rund acht Millionen Wurzelbehandlungen inklusive Wurzelspitzenresektionen sei dies eine Fehlerquote von 0,0013 Prozent, rechnete dagegen die Bundeszahnärztekammer vor. „Wenn es bei rund 110 Millionen zahnärztlicher Behandlungsfällen bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2013 zu 1.454 Beschwerden kommt, dann sind das 0,001 Prozent. Und die 467 bestätigten Fälle – sicher 467 zu viel – machen gerade einmal 0,0004 Prozent aus.“ Damit seien diese Zahlen ein „gutes Indiz für die qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Deutschland“, so der Vorsitzende der KZBV, Dr. W. Eßer. Bayerns KZV-Chef Dr. Janusz Rat verurteilt die Kassen-Studie als Diffamierungskampagne zahnärztlicher Qualität. „Es ist“, so Rat, „hochgradig unseriös, wenn der MDK beispielsweise 121 Behandlungsfehler bei Karies dafür verwendet, die Zahnärzte in die Top Ten der Pfuscher aufzunehmen. Jedem Statistiker stellen sich angesichts dieser Datenbasis die Haare zu Berge.“ – „Eine Erfolgsquote von über 99,9 Prozent“, meint Rat, „kann sich mehr als sehen lassen.“ Rat zieht aber auch eine Studie der KZV Bayerns als Beleg der hohen Qualität zahnärztlicher Versorgung heran. Im Jahr 2013 wurden durch die bayerischen Vertragszahnärzte 1.265.100 Zahnersatzbehandlungen durchgeführt. Bei 1.802 Behandlungen wurde durch unabhängige Gutachter ein Mangel festgestellt. Damit liege auch bei Zahnersatz die Mängelquote im Promillebereich. Ein Team um Prof. Walter nutzte die Datenbasis der BARMER GEK zur Messung der Erfolgsquote bei Wurzelbehandlungen. 84 Prozent der wurzelbehandelten Zähne mussten im Drei-Jahres-Zeitraum nicht erneut behandelt/extrahiert werden – bei einer Basis von 550.000 Zähnen. Molaren hatten dabei sogar bessere Erfolgsquoten als Frontzähne.
Die BARMER GEK leitet daraus ab, dass künftig die Backenzähne für Endo-Leistungen als GKV-Tarif aufgenommen werden. Eine insoweit restriktive Fassung der Richtlinie aus 2009 sollte durch den Gemeinsamen Bundesausschuss überprüft werden. Dazu der Vorsitzende der KZV Niedersachsen Dr. Jobst W. Carl: „Wenn die Krankenkassen das Leistungsspektrum erweitern möchten, dann müssen sie korrekterweise im Gegenzug auch für eine Honorierung dieser Mehrleistung eintreten; denn zusätzliche und aufwendige Leistungen bei einer gedeckelten Gesamtvergütung wären eine Mogelpackung zulasten der Zahnärzte.“
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