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BZÄK fordert neue Approbationsordnung beim Neujahrsempfang

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in den Räumen der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin: „Kein Bachelor in Zahnheilkunde.“ © Dental Tribune International GmbH
Marc Chalupsky, DTI

Marc Chalupsky, DTI

Do. 11. Februar 2016

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BERLIN – Eine optimale Versorgung von Flüchtlingen, die Umsetzung der neuen Approbationsordnung und ein klares Bekenntnis zu Qualität in der Patientenversorgung: Zum Neujahrsempfang der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) diskutierten am 26. Januar 2016 knapp 500 Gäste in Berlin über aktuelle Themen der Zahnheilkunde.

Mit 2015 könne man auf ein ereignisreiches Jahr zurückblicken, betonte Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, in seiner Neujahrsansprache. Vor allem die Flüchtlingskrise habe Zahnärzte tief bewegt. Gleichzeitig dankte der BZÄK-Präsident den Kolleginnen und Kollegen, die teilweise aus dem Ruhestand zurückkehrten, um eine gute Versorgung in den Aufnahmezentren sicherzustellen. Dr. Engel sprach sich erneut für eine Vereinheitlichung der derzeit sehr heterogenen Regelungen zur (zahn-)medizinischen Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber aus. Bis heute konnte sich die Bundesregierung nicht auf klare Leistungsbeschreibungen für Human- und Zahnmediziner im Rahmen des Asylbeschleunigungsgesetzes einigen.

Des Weiteren appellierten Vertreter des BZÄK an die anwesenden Politiker, die Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung nicht weiter zu verschieben, sondern eine bereits von den Kulturministern anerkannte Neufassung noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Die zahnärztliche Ausbildung erfolge bisher noch weitestgehend auf der Grundlage des Jahres 1955. Vom Masterplan Medizinstudium 2020, einer Initiative des Bundes zur qualitativen Weiterentwicklung von Forschung und Lehre in der Medizin, sollten auch zukünftige Zahnärzte profitieren. Gleichzeitig sprach sich Dr. Engel vehement gegen die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der (Zahn-)Medizin aus. Eine optimale zahnärztliche Versorgung sei nur auf Basis der derzeitig gültigen Approbationsordnung möglich. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass das Studium der Zahnheilkunde im gesamten Bundesgebiet vergleichbar bliebe. Laut dem aktuellen Statistischen Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer beträgt die durchschnittliche Studienzeit 11,4 Semester (exklusive der Assistenzzeit).

Als Mitglieder des Deutschen Bundestages sprachen Maria Ludwiga Michalk (CDU), Dr. Edgar Franke (SPD), Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Birgit Wöllert (DIE LINKEN). Genannt wurden die Erfolge in der Bekämpfung frühkindlicher Karies sowie die allgemeine Verbesserung der Patientenberatung. Eine Gesamtreform des Zahnmedizinstudiums sei Schritt für Schritt noch vor Ende der Legislaturperiode geplant.

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