München – Christian Berger (Kempten) ist in seinem Amt als Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) bestätigt worden.
Er steht somit weiterhin an der Spitze der Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte. Er führte die Kammer bereits in der Amtsperiode 2014 bis 2018 und war seit 2002 Vizepräsident der BLZK.
Bei der Konstituierenden Vollversammlung der BLZK am 1. Dezember 2018 in München wurde Berger im ersten Wahlgang gewählt und setzte sich klar gegen Karl Sochurek (München) durch, der als Gegenkandidat angetreten war. Auch der bisherige Vizepräsident der BLZK, Dr. Rüdiger Schott (Sparneck), wurde für die Amtsperiode 2018 bis 2022 in seinem Amt bestätigt. Er setzte sich ebenfalls im ersten Wahlgang klar gegen Karl Sochurek durch, der sich auch für das Amt des Vizepräsidenten zur Wahl gestellt hatte.
Die beiden Präsidenten sehen in dem Votum eine klare Bestätigung für ihren politischen Kurs. Die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) arbeiten in der personengleichen Besetzung der Spitzenpositionen seit Anfang 2017 eng zusammen. „Mit diesem klaren Votum können wir unsere erfolgreiche Arbeit für die bayerischen Zahnärzte fortsetzen. Wir ziehen weiter an einem Strang in die gleiche Richtung“, so Berger und Schott.
Die Einigkeit der zahnärztlichen Körperschaften sei angesichts der großen Herausforderungen für den zahnärztlichen Berufsstand unabdingbar: das Ringen um die Novellierung der völlig veralteten zahnärztlichen Approbationsordnung und der Kampf gegen fremdkapitalfinanzierte zahnmedizinische Versorgungszentren (Z-MVZ), die die zahnmedizinische flächendeckende Versorgung gefährden. Die verbesserte Versorgung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen ist eine weitere große Aufgabe. Hierzu hat die BLZK bereits ein Konzept für die Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegebedürftige (LAGP) entwickelt, das nun zügig vorangetrieben werden soll.
Jetzt schon vormerken: Der 60. Bayerische Zahnärztetag findet vom 17. bis 19. Oktober 2019 in München statt.
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