- Österreich / Österreich
- Bosnien und Herzegowina / Босна и Херцеговина
- Bulgarien / България
- Kroatien / Hrvatska
- Tschechien & Slowakei / Česká republika & Slovensko
- Frankreich / France
- Deutschland / Deutschland
- Griechenland / ΕΛΛΑΔΑ
- Italien / Italia
- Niederlande / Nederland
- Nordic / Nordic
- Polen / Polska
- Portugal / Portugal
- Rumänien & Moldawien / România & Moldova
- Slowenien / Slovenija
- Serbien & Montenegro / Србија и Црна Гора
- Spanien / España
- Schweiz / Schweiz
- Türkei / Türkiye
- Großbritannien und Irland / UK & Ireland
BERLIN - Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Coronakrise ihre Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis im ersten Halbjahr 2020 nicht wahrnehmen konnten, verlieren nicht ihren vollständigen Bonusanspruch.
Das soll eine entsprechende Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Mitgliedskassen sicherstellen. Gesetzlich Versicherte sollten sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erkundigen, wie hier zu verfahren ist.
Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kürzlich mitteilte, betrifft die Empfehlung allerdings nicht erwachsene Patientinnen und Patienten. Da diese nur einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen müssen, um den Stempel im Bonusheft zu bekommen, gehen die Kostenträger davon aus, dass ein Vorsorgetermin in der Praxis auch noch im zweiten Halbjahr 2020 wahrgenommen werden kann.
Einig sind sich KZBV und GKV-Spitzenverband darüber, dass unter 18-Jährige für nicht in Anspruch genommene Untersuchungen im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Pandemie bei ihrem nächsten Besuch in der Praxis einen Eintrag im Bonusheft erhalten, um bei der Kasse den Bonus nachweisen zu können. Damit sollen Unklarheiten bei der künftigen Ermittlung des Zuschusses vermieden werden.
Hintergrund: Die Bonusregelung bei Zahnersatz
Um ihren Rechtsanspruch auf erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz zu wahren, müssen Kinder und Jugendliche normalerweise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen. Die KZBV hatte sich in der Coronakrise mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese Versicherten ihren Bonusanspruch nicht verlieren dürfen, falls die Untersuchung im ersten Halbjahr 2020 krisenbedingt nicht in Anspruch genommen wurde.
Stichworte:
Fr. 26. April 2024
18:00 Uhr CET (Berlin)
How you can access data-driven decision making
Mo. 29. April 2024
18:30 Uhr CET (Berlin)
Root caries: The challenge in today’s cariology
Di. 30. April 2024
19:00 Uhr CET (Berlin)
Neodent Discovery: Neoarch Guided Surgery—from simple to complex cases
Fr. 3. Mai 2024
19:00 Uhr CET (Berlin)
Osseointegration in extrēmus: Complex maxillofacial reconstruction & rehabilitation praeteritum, praesens et futurum
Mi. 8. Mai 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
You got this! Diagnosis and management of common oral lesions
Fr. 10. Mai 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
Empowering your restorative practice: A comprehensive guide to clear aligner integration and success
Mo. 13. Mai 2024
15:00 Uhr CET (Berlin)
To post a reply please login or register