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BERLIN – Anlässlich der kürzlichen Vorstellung des BARMER GEK Pflegereports 2014 haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das Vorhaben der Bundesregierung erneut begrüßt, ein zahnmedizinisches Präventionsmanagement im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) festzuschreiben. Durch die geplante Regelung (§ 22a SGB V) sollen Pflegebedürftige einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen erhalten.
„Ein solches Präventionsmanagement entspricht einer langjährigen Forderung der Zahnärzteschaft. Es ermöglicht Menschen in Pflegeeinrichtungen die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe an moderner Zahnheilkunde. In diesem Zusammenhang ist die Initiative der BARMER GEK, mit dem aktuellen Pflegereport den derzeitigen Stand und die künftigen Aufgaben im Bereich ambulanter und stationärer Pflege aufzuzeigen, ein wichtiges Signal. Die flächendeckende und wohnortnahe Sicherstellung und Ausweitung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen ist bereits seit vielen Jahren eines unserer vordringlichsten Anliegen, dessen Berechtigung durch den Report noch einmal unterstrichen worden ist“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.
Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: „Die Mundgesundheit von Älteren, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung ist signifikant schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Pflegebedürftige können sich oftmals nicht mehr ausreichend selbst um Zahn- und Mundpflege kümmern. Auch die Möglichkeiten, regelmäßig eine Praxis aufzusuchen, sind begrenzt. Hier gilt es, durch eine Mischung aus klaren gesetzlichen Regelungen und einer besonderen Fürsorge der Zahnmedizin Verbesserungen herbeizuführen. Der geplante §22a ist daher ein nachhaltiger Fortschritt für betroffene Patienten bei der zahnmedizinischen Prävention.“
Ende des Jahres 2011 waren in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. KZBV und BZÄK haben bereits im Jahr 2010 das gemeinsame Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgelegt, um den oralen Gesundheitszustand pflegebedürftiger Patienten und Patienten mit Handicap dauerhaft zu verbessern.
Die im April getroffene Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, durch Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort systematisch zu betreuen. Eine Umfrage bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen hat ergeben, dass bereits in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelungen bei stark steigender Tendenz bundesweit etwa 2000 Verträge abgeschlossen und seitens der Kooperationspartner gegenüber den KZVen angezeigt wurden.
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