BERLIN - Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus – weltweit, aber auch in Deutschland – hat die KZBV gesicherte Informationen zu dem Thema für zahnärztliche Praxen, Patienten und medizinische Fachleute zusammengetragen.
Unter www.kzbv.de/coronavirus sind unter anderem aktuelle Hinweise und Publikationen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verlinkt, darunter auch das Praxisplakat „Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps“. Die Zusammenstellung der KZBV wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Coronaviren (Sars-CoV-2) können die neue Atemwegserkrankung COVID 19 verursachen. Als Übertragungsweg wurde in der Regel bislang die Tröpfcheninfektion ausgemacht. Nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) steht Deutschland am Beginn einer Epidemie. Seinen Angaben zufolge ist es fraglich, ob die bisher verfolgte Strategie der Regierung noch aufgehen kann, die Ausbreitung des Virus nach Möglichkeit einzudämmen. So seien Infektionswege bei kürzlich bekannt gewordenen Krankheitsfällen bislang nicht nachvollziehbar. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Gesundheitsminister der Länder aufgefordert, ihre Pandemiepläne zu aktivieren und ihr mögliches Inkrafttreten vorzubereiten. Zuständig für den Gesundheitsschutz sind jeweils die Bundesländer. Gesundheitsämter koordinieren die Maßnahmen vor Ort.
Vor diesem Hintergrund hat das BMG unter anderem auch die zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundes- und Landesebene sowie weitere Verbände und Institutionen im Gesundheitswesen um gezielte Weitergabe von gesicherten Informationen und Informationsquellen an ihre Mitglieder gebeten. Diese engmaschige Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten in der medizinischen Versorgung und in der Bevölkerung zu verringern sowie Falschinformationen entgegenzuwirken.
Für die zahnärztliche Versorgung bedeutet dies, dass insbesondere Zahnarztpraxen sowie zahnmedizinisches Personal in Kliniken zeitnah und flächendeckend über (zusätzliche) Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von ansteckenden Infektionen durch Coronaviren unterrichtet werden. Entsprechende Vorgaben für zahnärztliche Praxen sind im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ und der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) festgehalten.
Das BMG wird nach eigenen Angaben in den kommenden Tagen Anzeigen in regionalen und überregionalen Medien schalten, um über das Thema Coronavirus weiter zu informieren. Zudem schalten sowohl das Ministerium sowie auch Krankenkassen Telefon-Hotlines, über die Fragen gestellt werden können und ergänzende Informationen erhältlich sind.
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