Bonn – Unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ werden Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. Dezember 2025 in einer weiteren Informationskampagne über die elektronische Patientenakte (ePA) aufgeklärt. Ziel ist es, die Bekanntheit der ePA vor allem unter den Patientinnen und Patienten zu steigern.
"Die elektronische Patientenakte ist das Herzstück der digitalisierten Gesundheitsversorgung. Durch die Kampagne wollen wir sie noch bekannter machen und die Versicherten vom Mehrwert überzeugen: unmittelbarer Überblick über alle relevanten Gesundheitsdaten, bessere Vernetzung von Leistungserbringern, Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen und unerwünschten Wechselwirkungen von Arzneimitteln. Versicherte bleiben dabei Herr ihrer Daten. Wir werden die elektronische Patientenakte weiterentwickeln, um stetig weitere Vorteile zu erreichen." Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Die Kampagne richtet sich an alle gesetzlich Versicherten. Sie können ihre ePA seit Mitte Januar 2025 nutzen, sofern sie nicht widersprochen haben. Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sind seit dem 1. Oktober 2025 dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen. Sie müssen die Akte mit den gesetzlich festgeschriebenen Daten befüllen, die bei der Behandlung erhoben werden. Dazu zählen zum Beispiel Befunde und Arztbriefe.
Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA durch die Leistungserbringer wurde ein zentraler Meilenstein erreicht und die Akte immer mehr zum zentralen digitalen Bestandteil in der Versorgung. Das zeigen auch die Zahlen der ePA-Nutzung durch Leistungserbringer, die von der gematik erhoben werden. In der letzten Woche wurden knapp 19 Millionen Aufrufe von Medikationslisten verzeichnet und rund 2,7 Millionen Dokumente in Patientenakten hochgeladen (Stand 01.12.25).
Grundsätzlich ist die ePA mehr als 90% der Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Ein Großteil der gesetzlich Versicherten kennt die Vorteile der ePA. Von denjenigen, denen die ePA grundsätzlich bekannt ist, fühlt sich rund 1/3 gut bzw. sehr gut zur Akte informiert. Gleichzeitig gibt jedoch 1/3 an, sich trotz grundsätzlicher Bekanntheit eher schlecht informiert zu fühlen.1 Die Informationskampagne zur ePA zielt daher darauf ab, die allgemeine Bekanntheit der Patientenakte zu steigern und mögliche Nutzungsbedenken auszuräumen.
Aktuell enthält die ePA wichtige medizinische Dokumente aus der Behandlung, zum Beispiel Arztbriefe und Befundberichte. Außerdem steht in der ePA die Medikationsliste bereit, die mit den Informationen des E‑Rezepts automatisch befüllt wird und somit eine aktuelle Übersicht über die verordneten und ausgegebenen Medikamente der Versicherten bietet. So können zum Beispiel Wechselwirkungen vermieden werden.
Als weitere Ausbaustufen sind der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) und eine Erinnerungsfunktion für Versicherte (Push Notifications), die Implementierung der strukturierten Laborberichte sowie die elektronische Patientenkurzakte vorgesehen. Dabei werden alle Erweiterungen der ePA entlang der Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer entwickelt werden.
1 Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, August 2025.
Quelle: BMG
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