Frankfurt – Wie der amtierende Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf dem Digital Health-Kongress DMEA in Berlin kürzlich angekündigt hat, soll die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch ärztliche und psychotherapeutische Praxen zunächst freiwillig sein.
Auch Strafmaßnahmen bei Nichtnutzung drohen zunächst nicht. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen begrüßt diese Entscheidung.
„Mehrfach haben wir davor gewarnt, die ePA verfrüht auszurollen“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen. „Eine Testphase macht nur Sinn, wenn das Testdesign die richtigen Rückschlüsse für einen bundesweiten Rollout hergibt, wenn Zeit für eine gewissenhafte Auswertung bleibt, wenn bekannte Sicherheitslücken geschlossen sind und wenn den in der Testphase gewonnenen Ergebnissen und Erkenntnissen dann auch entsprechende Optimierungsmaßnahmen folgen. Wir sind daher froh, dass der Bundesgesundheitsminister den bundesweiten Rollout der ePA schrittweise und moderat angehen möchte. In der Praxis überzeugen kann die elektronische Patientenakte nur, wenn sie gut und flächendeckend funktioniert.“
Rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser testen die „ePA für alle“ auf ihre Eignung für den Versorgungsalltag. Ziel ist es zu prüfen, ob die ePA in der Anwendung sicher und zuverlässig läuft. Noch ist die Testphase nicht abgeschlossen, noch sind die bisherigen Ergebnisse nicht vollständig ausgewertet.
Wenn die elektronische Patientenakte (ePA) im zweiten Quartal 2025 in ganz Deutschland und damit für rund 70 Millionen Versicherte verfügbar und nutzbar sein sollte, hat sie einen langen Weg hinter sich. Seit dem Jahr 2005 war sie immer wieder Gegenstand gesundheitspolitischer Diskussionen. Rund 20 Jahre später zeichnet sich der bundesweite „Rollout“ der ePA in Deutschland am Horizont ab.
Rückblick: 3 Bundesgesundheitsminister – 1 elektronische Patientenakte
- Diskussionsgegenstand ist die elektronische Patientenakte in Deutschland seit dem Jahr 2005. Gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 11. Mai 2019 sind die Krankenkassen seit Januar 2021 verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Bundesgesundheitsminister war damals Jens Spahn.
- Mit dem am 3. Juli 2020 verabschiedeten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Inhalte, Nutzung, Verarbeitungsbefugnisse und Zugriffskonzeption der ePA konkretisiert. Zudem traf das Gesetz Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur (TI).
- Unter Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sollten Patientinnen und Patienten ab 1. Januar 2022 die Möglichkeit bekommen, für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann.
- Seit 15. Januar 2025 läuft die Testphase in drei Modellregionen: Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens. Diese Phase sollte ursprünglich vier Wochen dauern: Ab 15. Februar sollte der bundesweite Rollout starten.
- 13. Februar 2025: Das BMG verschiebt den Starttermin der „ePA für alle“ auf einen Termin „ab Anfang April 2025“.
- Im 2. Quartal 2025 soll die ePA flächendeckend ausgerollt werden. Deutschland wird zu diesem Zeitpunkt einen neuen Bundesgesundheitsminister haben.
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