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Für den Erhalt von Amalgam – Stellungnahme von BZÄK und KZBV

Die BZÄK und KZBV haben eine Stellungnahme zur geplanten Revision der EU-Quecksilberverordnung veröffentlicht. © BlurryMe - Shutterstock.com
Bundeszahnärztekammer Klartext 04/21

Bundeszahnärztekammer Klartext 04/21

Fr. 30. April 2021

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BERLIN - BZÄK und KZBV haben sich am 31. März in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission für einen Erhalt von Amalgam ausgesprochen.

Im Rahmen dessen haben BZÄK und KZBV darauf hingewiesen, dass durch die europaweite Verpflichtung zum Betrieb von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen ein umweltgerechter Umgang mit dem Werkstoff bereits sichergestellt ist.

2020 hatte die Europäische Kommission angekündigt, aus Umweltschutzgründen im Zuge der Revision der EU-Quecksilberverordnung u.a. einen Vorschlag für ein Phase-Out (Ausstieg) von Amalgam in der EU machen zu wollen. Den eigentlichen Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission im vierten Quartal 2022 vorlegen. Zur Stellungnahme:

https://ec.europa.eu/info/

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