BONN – Finanzinvestoren in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung muss dringend Einhalt geboten werden, um keine Monopolstrukturen entstehen zu lassen.
Mit dem TSVG hat es der Gesetzgeber in der Hand, die bestehenden Schlupflöcher zur Gründung und zum Betrieb zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durch versorgungsfremde Kapitalgesellschaften weitgehend zu stoppen. Dies machte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag zum TSVG noch einmal deutlich.
Durchaus kontrovers verlief die Diskussion zu den Regulierungsmöglichkeiten von MVZ bei der Anhörung am 16. Januar 2019. Während sich der GKV-Spitzenverband insgesamt für eine Stärkung der MVZ aussprach und sich für die vorgesehenen Regelungen im TSVG, die lediglich Einschränkungen bei den Betreibern von Dialyse-MVZ vorsehen, starkmachte, hielten die Ärzteverbände unisono dagegen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung warnte noch einmal eindringlich: „Sollte der Gesetzgeber den ungebremsten Zugang versorgungsfremder Investoren in die zahnärztliche Versorgung jetzt nicht nachhaltig regulieren, werden künftig Renditeziele von Kapitalgesellschaften die Versorgung bestimmen.“ Der jüngste Trend könne sich kritisch auf die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen auswirken, mahnte auch die Bundesärztekammer. Die im Entwurf vorgesehenen Neuregelungen zu den MVZ reichten nicht aus.
„Was wir jetzt brauchen ist eine pragmatische Lösung – und zwar möglichst bald“, betonte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. „Es gibt einen dynamischen Verlauf der Gründungen von MVZ durch Kapitalinvestoren, und diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden, wenn der Gesetzgeber nicht will, dass die Versorgung unserer Patienten nachhaltig gefährdet wird.“ Das Geschehen im Dialyse-Bereich, das durch das TSVG nun reguliert werden soll, habe gezeigt, wohin der unregulierte Zugang von Investoren zum Versorgungsgeschehen führen kann.
„Es wäre ein Unding, wenn der Gesetzgeber nun sehenden Auges die gleichen Fehlentwicklungen in der zahnmedizinischen Versorgung zulassen würde“, sagte Schrader. „Die Zahnärzteschaft hat gemeinsam Vorschläge für sachgerechte Lösungen gemacht – wir hoffen nun sehr auf den Willen der politischen Entscheider für eine gute, flächendeckende ambulante Versorgung, die in der Hand von Ärzten und Zahnärzten liegt und nicht in der von renditeorientierten Finanzinvestoren.“
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