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FVDZ kritisiert Übergangsgeldregelung für KZBV-Vorstände

Vor Kurzem wurden Pläne bekannt, denen zufolge den drei Vorständen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nach ihrem Amtsausscheiden ein Übergangsgeld von rund 30 Monatsgehältern zur Verfügung gestellt werden soll. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte zeigt sich darüber nicht erfreut. © Joachim Wendler - Fotolia.com
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Mi. 7. November 2012

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BONN - Der FVDZ ist empört über die bekanntgewordenen Pläne, denen zufolge den drei Vorständen der KZBV nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt bis zu 30 Monatsvergütungen als Übergangsgeld bzw. in Form von Rentenanwartschaften von der Vertreterversammlung zugesprochen werden sollen.

Der Bundesvorstand
des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist empört über die
bekanntgewordenen Pläne, denen zufolge den drei
Vorständen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) nach ihrem
Ausscheiden aus dem Amt bis zu 30 Monatsvergütungen als Übergangsgeld bzw. in
Form von Rentenanwartschaften von der Vertreterversammlung zugesprochen werden
sollen.

„Ein Übergangsgeld
in dieser Höhe ist schlichtweg skandalös. Diese Form der Versorgungsmentalität
ist für deutsche Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die für diese
Beträge aufkommen müssen, absolut inakzeptabel“, kommentiert der
Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Karl-Heinz Sundmacher, den Vorgang.
Offensichtlich reichen den Vorständen ein Jahresgehalt von fast einer viertel
Million Euro, Dienstwagenanspruch, Übernahme der Beiträge an das
Versorgungswerk, garantierte Erfolgsboni sowie Reisekosten und Sitzungsgelder
als Kompensation ihres Einsatzes für die Kollegenschaft nicht aus.

Der Bundesvorstand
des FVDZ fordert die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung auf, ihrer Verantwortung gegenüber der
Vertragszahnärzteschaft gerecht zu werden und eine derart extensive Form der
Kumulierung des Übergangsgeldes geschlossen abzulehnen.

Sundmacher: „Wir
sind nicht grundsätzlich gegen die Zahlung eines Übergangsgeldes. Aber es muss
mit Augenmaß festgelegt werden. Dieses ist den Akteuren bei der aktuell der
Vertreterversammlung zum Beschluss vorgelegten Regelung zweifelsohne abhanden
gekommen.“

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