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GVSG in der Kommune: Einfluss von iMVZ begrenzen

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, den weiteren Einfluss von iMVZ zu begrenzen und diesbezüglich im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regulierung einzuführen. (Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Bundeszahnärztekammer

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Mo. 12. August 2024

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Berlin – In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat unter anderem über eine Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) beraten. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, den weiteren Einfluss von iMVZ zu begrenzen und diesbezüglich im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regulierung einzuführen.

Diese Forderung tragen auch Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und (Landes-)Zahnärztekammern mit.

In der Begründung bezieht sich der Bundesrat vor allem auf die von ihm bereits unterbreiteten Vorschläge, die mit einem Entschließungsantrag im Juni 2023 an die Bundesregierung verschickt wurden.

Die Zahnärzteschaft hat bereits einen Weg zur Lösung der vom Bundesrat benannten Probleme aufgezeigt. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatten gemeinsam konkrete Maßnahmen vorgeschlagen: Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereiches gründen darf (räumlich-fachlicher Bezug).

Zudem wären Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Regulierung der iMVZ pragmatisch und wirkungsvoll.

 

Quelle: Newsletter der BZÄK; Klartext 07/24

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