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Informationen über zahnärztliche Arzneimittel (IZA) aktualisiert

Neu enthalten sind Arzneimittelüberempfindlichkeit und Allergien. © Grycaj – stock.adobe.com
Klartext BZÄK Ausgabe 03/19

Klartext BZÄK Ausgabe 03/19

Do. 11. April 2019

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BERLIN – Die Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) werden stetig durch die Mitglieder der Arzneimittelkommission Zahnärzte bearbeitet und aktualisiert.

Neu: Arzneimittelüberempfindlichkeit und Allergien

In die aktualisierte Ausgabe der Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) wurde ein neues Kapitel zum Thema Arzneimittelüberempfindlichkeit und Allergien eingefügt.

Nicht jede Reaktion auf ein Arzneimittel ist eine Allergie, bei einer nicht-immunologischen Arzneimittelüberempfindlichkeit ist kein immunologischer Reaktionsmechanismus nachweisbar. Jede vermutete Überempfindlichkeitsreaktion soll nach Möglichkeit allergologisch diagnostisch abgeklärt werden, um den Auslöser zu identifizieren und das Folgerisiko für den Patienten abzuschätzen. Der Verzicht auf eine Diagnostik kann bei erneuter Exposition schwere Reaktionen zur Folge haben, andererseits auch zu ungerechtfertigter Einschränkung der Therapiemöglichkeiten, gerade im Bereich Antibiotika, führen.

Die IZA steht allen Zahnärzten und Studierenden kostenfrei als PDF oder E-Book zur Verfügung: www.bzaek.de/iza

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