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Klage gescheitert: 3,7 Millionen Euro bleiben in Bayern

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns hat zusammen mit dem Bayerischen Landesverband der Betriebskrankenkassen vor dem Bundessozialgericht in Kassel einen wichtigen Erfolg bezüglich einer Vergütungsvereinbarung von 2003 erzielt © Marco2811 - Fotolia.com
KZVB

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Mi. 4. Juli 2012

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KASSEL - Die KZVB hat zusammen mit dem Bayerischen Landesverband der Betriebskrankenkassen vor dem BSG in Kassel einen Erfolg erzielt: Zwei Kassen hatten gegen eine Vergütungsvereinbarung aus dem Jahr 2003 geklagt und 3,7 Millionen Euro zurückgefordert. Das BSG wies die Klage ab.

Bundessozialgericht gibt Gesamtverträgen Rechtssicherheit

Hintergrund des Rechtsstreits ist das sogenannte Wohnortprinzip. Bundesweit tätige Krankenkassen müssen demnach eine zahnärztliche Behandlung mit dem jeweiligen regionalen Punktwert vergüten. Wohnt ein Versicherter in Bayern, gilt der bayerische Punktwert, auch wenn die Kasse ihren Sitz in einem anderen Bundesland hat.

Die Bahn BKK und die Schwenninger hatten argumentiert, die KZV Bayerns und der BKK Landesverband Bayern hätten bei der Einführung des Wohnortprinzips im Jahr 2003 die Vergütungen fehlerhaft vereinbart. Sie forderten deshalb eine Teilrückzahlung. Die Klage ist bereits 2010 vor dem Bayerischen Landessozialgericht verhandelt worden. Das Gericht gab dem Rückforderungsanspruch dem Grunde nach statt, weshalb die KZVB ein Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht anstrengte. Als letzte Instanz hat das BSG nun Klarheit geschaffen und die Rückforderungsansprüche der beiden klagenden Betriebskrankenkassen gegen die KZVB zurückgewiesen.

Dem Urteil kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Es stellt fest, dass einzelne Krankenkassen nicht aus Vergütungsvereinbarungen ihrer Verbände ausscheren können. Gesamtverträge, die ein Landesverband mit einer Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung abgeschlossen hat, sind für jede Mitgliedskasse bindend.

KZVB-Chef Dr. Janusz Rat zeigte sich nach der Entscheidung des BSG erleichtert: „Ich bin froh, dass wir nun endlich Rechtssicherheit haben. Die jahrelange juristische Auseinandersetzung war belastend und hat viele Ressourcen gebunden, die an anderer Stelle besser eingesetzt gewesen wären. Pacta sunt servanda – dieser eherne juristische Grundsatz wurde nun auch im Vertragsarztrecht bestätigt. Das ist auch für unsere Mitglieder ein wichtiges Signal: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Honorarvereinbarungen, welche die KZVB abschließt, auch von allen Kassen eingehalten werden.“

Auch der BKK Landesverband Bayern begrüßte die Entscheidung. Vorständin Sigrid König: „Der BKK Landesverband Bayern sieht sich bestätigt, dass er mit den Geldern der Kassen und der Versicherten verantwortungsbewusst umgeht und zugleich sein Ziel einer guten zahnärztlichen Versorgung in Bayern maßgeblich unterstützt.“

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