LEIPZIG – Da hatte man bei der BZÄK bereits die ersten Freudentänze aufgeführt, dass nach 60 Jahren nun rasch endlich eine Neufassung der Approbationsordnung auf den Weg kommt. Dies, nachdem die Ärzte abgehakt schienen und man bereits vorab einer Quasi-Unterwerfung mit Teilintegration des Zahnmedizinstudiums in die Medizinerausbildung zugestimmt hatte.
Bestimmt wurde dies vom staatlichen Spardiktat, die personelle Besetzung der zahnmedizinischen Zentren (Fakultäten) an den Universitäten aus Gründen der „Kostendämpfung“ so gering wie gerade noch ertragbar zu halten. Da macht es sich gut, zumindest bis zum Bachelor-Diplom (Physikum im 6. Semester), die Zahnmediziner einfach in die Vorlesungen der Mediziner mit hineinzusetzen, ohne ein gesondertes Studienprogramm.
Ausbildung zum „ZahnArzt“ ja, aber nicht als Mitläufer in der allgemeinen Medizin mit Pharmazie und Zahnmedizin in einem Topf. Der Arzt im ZahnArzt trägt eine hohe Verantwortung der spezifischen Herausforderungen und Schwerpunkte im Leistungsgeschehen für seine Patienten, und praxisorientierte Ausbildung heißt, medizinische Orientierung am Zahnarzt-Profil.
Nun kommt es noch schlimmer, denn im Frühsommer wurde von den Universitätsexperten aus Bund und Ländern beschlossen, einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ aufzulegen. Ein Bologna „Master-Arzt“ mit einem „Bachelor-Medizingehilfen“ als Einstieg lässt mittelfristig eine neue Zahnmedzin-Approbationsordnung zur Illusion werden. Nicht der „fertige Zahnarzt“ kann das Ziel eines Zahnmedizinstudiums sein, aber der „praxisreife Zahnarzt“ muss es sein. Darf er doch unmittelbar mit „Master-Abschluss“ direkt selbstständig und eigenverantwortlich Patienten zahnärztlich versorgen.
Dies lässt sich in vier Master-Semestern, aufbauend auf einen Bachelor Allgemeinmedizin, in dem landläufig illustriert Zähne und Orale Medizin nicht vorkommen, weder praktisch noch wissenschaftlich realisieren. Wir bewegen uns in der Zahnmedizin in der Behandlungserfüllung immer weiter weg von der manuellen, der technischen Leistungserbringung hin zum digitalen Workflow. Dies erfordert an den zahnmedizinischen Fakultäten eine für Diagnose, Behandlungsplanung und Therapie immer auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklungen befindliche Ausstattung, die regelmäßig, in kürzesten Zeitspannen (zwei bis vier Jahre) hohe Investitionen bedingt. Vom Spardiktat bestimmte Ausstattungsplanung ist hier kontraproduktiv. Die Zahnklinik muss für jede zu testierende Leistung genügend Patientenpotenzial haben, was nur erfüllbar ist, wenn sie nicht als zahnmedizinischer Kassenumsatz-Optimierungsbetrieb, sondern als Ausbildungsbetrieb mit universitärem Leistungsanforderungsprofil, das z.B. erlaubt, ohne Kostenbelastung der Universitätspatienten 70 bis 100 Keramik-Inlays/Onlays auf CAD/CAM-Basis pro Jung-Behandler zu inserieren. Undenkbar ist dies in einem von Wirtschaftlichkeitsbestreben dominierten Uni-Ambulatoriumsbetrieb. Dazu kommen besondere Herausforderungen aus den Biowissenschaften, molekularbiologische und genetische Verfahren in die tägliche Leistungserbringung am Patienten in der Zahnarztpraxis einbringen zu können. „Spritze und Zahn wächst nach“ haben wir noch nicht geschafft, aber gesunde Zähne ein Leben lang zu erhalten, bis ins höchste Alter, das können wir. Ist das nicht besser?
Nicht Heilungs-(Reparatur-)medizin, sondern präventive Verantwortung für Gesundheit sind gefordert, was in den universitären Ausbildungen zu besonderen Fähigkeiten in der Kommunikation und Menschenführung führen muss. Mit einem Wort, es gilt nicht die Herausforderung ZahnArzt abzuspecken, sondern besonders anzunehmen.
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