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Prävention für vulnerable Patientengruppen – Inanspruchnahme steigt weiter

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Do. 11. Juni 2026

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Berlin – Einen besonderen Schwerpunkt legt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Ein im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegter Bericht der KZBV zeigt, dass die Inanspruchnahme von speziellen Präventionsleistungen für diese Patienten auch im Jahr 2024 weiter zunahm.

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 535.035 Menschen mit diesen besonderen Präventionsleistungen versorgt, zu denen etwa die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung oder die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge gehören. Damit setzt sich die seit Einführung dieser Leistungen anhaltende positive Entwicklung fort.

„Der seit Jahren kontinuierliche Aufwärtstrend bei der Inanspruchnahme der Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zeigt, wie wichtig dieses Angebot für die Betroffenen ist. Unser Bericht spiegelt zudem die Ergebnisse der jüngsten Deutschen Mundgesundheitsstudie wider, die zeigen, dass die von uns entwickelten und speziell auf diese Patientengruppe zugeschnittenen Leistungen nachhaltig wirken und die Mundgesundheit der vulnerablen Gruppen dauerhaft verbessern. Unser Präventionsansatz ist umso bedeutsamer, da Mundgesundheit und orale Lebensqualität entscheidende Faktoren für die Allgemeingesundheit sind“, sagt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Die Zahl der Besuche in der aufsuchenden Versorgung stieg 2024 auf über 1,1 Millionen (+6,2 Prozent), zudem bestanden 7.483 Kooperationsverträge mit einem bundesweiten Abdeckungsgrad der Pflegeheime von 41,3 Prozent. „Die hohe Inanspruchnahme dieser Leistungen vor dem Hintergrund eines rasant fortschreitenden demografischen Wandels zeigt aber auch, dass wir hier nicht stehen bleiben dürfen. Wichtig ist, das Angebot der aufsuchenden Betreuung auf weitere Wohnformen auszudehnen, um möglichst alle Anspruchsberechtigten zu erreichen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die Kooperationsverträge neben Pflegeeinrichtungen auch auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe auszuweiten“, so Hendges.

Quelle: KZBV

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