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Praxisgründung als Schuldenfalle?

Die Schuldenlast schränkt die zahnärztliche Entscheidungsfreiheit ein. © burnhead - Fotolia
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.

Do. 15. Januar 2015

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TROISDORF – In dem gerade veröffentlichten Investmonitor des Institutes der Deutschen Zahnärzte ist zu lesen, dass die durchschnittliche Investition für eine Zahnarztpraxisneugründung erneut um 5 % auf 427.000 EUR gestiegen ist und diejenige für eine Praxisübernahme bei immerhin 300.000 EUR verharrt.

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V., ein zahnärztlicher Berufsverband, sieht in einer solchen Schuldenlast für den Zahnarzt in seiner Praxis eine unausweichliche Einschränkung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit zugunsten von wirtschaftlichen Erwägungen im eigenen Interesse. Die vielfach zu beobachtende Tendenz, schwach vergütete Leistungen der Basisversorgung weniger anzubieten und aufwändigere, teurere Versorgungsformen zu „verkaufen“, hat hier sicherlich einen wesentlichen Grund. Der DAZ hat sich bereits früher für Zurückhaltung bei den Investitionen ausgesprochen und für eine sehr sorgfältige Abwägung zwischen Notwendigkeit und Schnickschnack plädiert. Sehr viele der seitens der Industrie beworbenen, angeblich in der modernen Praxis unverzichtbaren Anschaffungen sind ohne Effekt auf die Ergebnisqualität der Versorgung und auch nicht unabdingbar für die Werbung um Patienten.

Da die Praxen einem ständig steigenden Druck durch von außen aufgezwungene hohe Betriebskosten unterworfen sind, sind niedrige Investitionskosten eine Möglichkeit, sich ein wenig den „Rücken frei zu halten“. In diesem Zusammenhang der über Gesetze und Verordnungen den Praxen auferlegten wachsenden Aufwendungen für Bürokratie und Hygiene fordert der DAZ eine daran orientierte Anpassung der Vergütung für zahnärztliche Leistungen, speziell für die Leistungen, die der Basisversorgung der Bevölkerung dienen. Damit das Anbieten von Basisleistungen – auch für Praxen mit strikter Kostendisziplin – nicht immer höhere Anforderungen an die Selbstlosigkeit der Behandler stellt.

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