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REGENSBURG – In Deutschland darf sich jeder Zahnarzt „Spezialist für Parodontologie“ nennen, unabhängig davon, wie gut er tatsächlich in Parodontologie ausgebildet ist. Um ein deutliches Zeichen für Qualifizierung und Qualität zu setzen und für hilfesuchende Patienten Transparenz zu schaffen, hat die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie bereits 1992 mit dem „DGParo‐Spezialisten für Parodontologie®“ eine qualifizierte Ausbildung ins Leben gerufen.
Wer den geschützten Titel „DGParo‐Spezialist für Parodontologie®“ tragen möchte, der muss eine anspruchsvolle Vollzeit-Weiterbildung absolvieren. Das Curriculum ist mit der Ausbildung zum öffentlich‐rechtlich anerkannten „Fachzahnarzt für Parodontologie“ praktisch identisch. Die Weiterbildung umfasst ca. 5.000 Qualifizierungsstunden. Davon müssen zwei Jahre an einer Fachabteilung für Parodontologie einer Universitätszahnklinik oder vergleichbaren Ausbildungsstätte absolviert werden. Die Abschlussprüfung wird vor einer Kommission der DGParo abgelegt. Erst dann dürfen Zahnärzte die geschützte Bezeichnung „DGParo‐Spezialist für Parodontologie®“ auf ihrem Praxisschild führen.
Der „Fachzahnarzt für Parodontologie“ und der „DGParo‐Spezialist für Parodontologie®“ können als die am umfangreichsten ausgebildeten Parodontologen bezeichnet werden. Patienten oder fachliche Unterstützung suchende Kollegen, die sich an einen solchen Fachzahnarzt wenden, können darauf vertrauen, dass dieser auf dem aktuellsten Stand der Parodontitis-Forschung ist und auch mit extremen oder seltenen Krankheitsbildern vertraut ist.
Mo. 29. April 2024
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