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S3-Leitlinie „Subgingivale Instrumentierung“ veröffentlicht

Mit der S3- Leitlinie geben die DG PARO und DGZMK den Zahnärzten Handlungsempfehlungen für die tägliche parodontologische Arbeit. © Africa Studio - shutterstock.com
DG Paro

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Mo. 6. Januar 2020

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REGENSBURG - Federführend durch die DG PARO und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit 20 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine breit konsentierte und evidenzbasierte Entscheidungshilfe zur Auswahl geeigneter Methoden für die subgingivale Instrumentierung vorgelegt.

2018 wurden bereits drei von vier aktuellen S3-Leitlinien zur nicht-chirurgischen Parodontitistherapie veröffentlicht. Aufgrund eines erweiterten Konsentierungsprozesses verzögerte sich die Veröffentlichungen der vierten S3- Leitlinie zum Thema „subgingivalve Instrumentierung“ bis November 2019.

Neben dem Leitlinienteam bestehend aus Prof. Dr. Moritz Kebschull (Birmingham, federführender Erstautor), Dr. Lisa Hezel (Magdeburg, Methodikerin) und Prof. Holger Jentsch (Leipzig, Koordination) waren Vertreter diverser Fachgesellschaften, der BZÄK und der KZBV sowie das AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement eingebunden. Die S3-Leitlinien wurden nach der höchsten Qualitätsstufe der Entwicklungsmethodik erstellt und geben verlässliche Empfehlungen ohne Einflussnahme von spezifischen Interessengruppen. Mit der S3- Leitlinie geben die DG PARO und DGZMK den Zahnärzten verlässliche Handlungsempfehlungen auf höchstem Evidenzniveau für die tagtägliche parodontologische Arbeit in der Praxis.

Die Kernaussagen der S3-Leitlinie zur subgingivalen Instrumentierung:

  • Die Durchführung der subgingivalen Instrumentierung mittels Erbium-YAG Lasers kann erwogen werden.
  • Im Rahmen der Primärtherapie sollte eine einmalige adjuvante Anwendung eines Lasers bei der subgingivalen Instrumentierung nicht erfolgen.
  • Im Rahmen der Primärtherapie sollte eine einmalige adjuvante Anwendung der photodynamischen Therapie bei der subgingivalen Instrumentierung nicht erfolgen.
  • Eine adjuvante subgingivale Anwendung von Chlorhexidin (0,12 %)- oder PVP-Jod-Spüllösung, Chlorhexidin Gel oder Chlorhexidin Chips zum Zeitpunkt der subgingivalen Instrumentierung sollte nicht erfolgen.
  • Ein adjuvanter Einsatz von Chlorhexidin-Präparaten in Zusammenhang mit der subgingivalen Instrumentierung im Sinne einer Full-Mouth Disinfection nach QUIRYNEN sollte nicht erfolgen.
  • Die Studienlage ist geprägt von einer starken Heterogentität der Ergebnisse, der eingesetzten Mikroorganismen, hohen Konfidenzintervallen und geringen Fallzahlen sowie von z. T. stark erhöhtem Biasrisiko. Daher kann über den Nutzen eines adjuvanten Einsatzes von Probiotika aufgrund der jetzt vorliegenden Evidenz keine abschließende Empfehlung erfolgen.

Die Inhalte dieser Kurzversion beziehen sich auf die Langversion der S3-Leitlinie „Subgingivale Instrumentierung“ (083-030), welche über die Internetseiten der AWMF (www.awmf.org), DGZMK (www.dgzmk.de) und DG PARO (www.dgparo.de) zugänglich ist. Dort finden Sie auch die weiteren drei aktuellen Leitlinien über „Häusliches mechanisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis“, „Häusliches chemisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis“ und „Adjuvante systemische Antibiotikagabe bei subgingivaler Instrumentierung im Rahmen der systematischen Parodontitistherapie“.

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