BONN – Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erteilt den Aussagen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Referentenentwurf zum TSVG eine klare Absage.
Der FVDZ würdigt zwar das Bestreben des Bundesgesundheitsministeriums, das Eindringen von berufsfremden Investoren im ambulanten medizinischen Sektor zu erschweren und zu unterbinden. Für den Bereich der Zahnmedizin hat dies jedoch keinen Effekt. Über den Aufkauf finanzschwacher Krankenhäuser ist es für Finanzinvestoren wie Private-Equity-Gesellschaften weiterhin möglich und bekanntermaßen ausgesprochen attraktiv geworden, rein zahnärztliche MVZ zu gründen, zu betreiben und zu MVZ-Ketten auszubauen. Damit wird der Grundsatz ausgehebelt, dass nur Zahnärzte eine Zahnarztpraxis betreiben dürfen.
Diese Entwicklung sieht der Freie Verband mit großer Sorge. Deswegen reklamiert der FVDZ eine Bereichsausnahme für den zahnmedizinischen Bereich: Wie schon in den Jahren vor 2015 soll es Gründungen von MVZ, an denen Zahnarztpraxen beteiligt sind, nur fachübergreifend mit unterschiedlichen Arztgruppen geben. Kapitalinvestoren darf es grundsätzlich nicht erlaubt sein, MVZ zu gründen, auch nicht durch Umgehungstatbestände wie den Aufkauf von Krankenhäusern.
„Wenn kein klares Gründungsverbot für Großinvestoren ausgesprochen wird, werden diese immer Schlupflöcher finden, Praxisketten zu installieren“, so Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ. „Falls diese Entwicklung nicht gestoppt wird, gerät ein seit Jahrzehnten gut austariertes zahnärztliches Versorgungssystem in eine gefährliche Schieflage und bedroht damit auch die flächendeckende, hochqualitative und wohnortnahe Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung“, erklärte Schrader.
Zur vollständigen Stellungnahme.
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