MÜNSTER – Übergabe eines LOI an NRW-Gesundheitsminister Laumann
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzen sich für eine nachhaltige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Darum haben KZVWL, AOK NordWest, BKK-Landesverband NORDWEST, IKK classic, KNAPPSCHAFT, SVLFG und vdek einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, welcher heute NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in der Ravensberger Residenz in Bünde überreicht wurde.
KZVWL und GKV werden Pflegeeinrichtungen motivieren, entsprechende Kooperationsverträge zu vereinbaren. Dazu gehört auch die Aufklärungsarbeit bei den Betroffenen und deren Angehörigen. Die KZVWL wird die Zahnärzteschaft verstärkt dabei unterstützen, Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen abzuschließen.
Laumann dazu: „Als Gesundheits- und Pflegeminister begrüße ich es ausdrücklich, wenn der Gesundheits- und der Pflegebereich künftig enger zusammenarbeiten – diese Kooperation ist nicht nur das Gebot der Stunde, sondern das der Zukunft. Es ist bislang eine traurige Wahrheit, dass sich die Zahngesundheit älterer Menschen verschlechtert, wenn sie nicht mehr wie gewohnt ihren Zahnarzt aufsuchen können, beispielsweise weil sie im Pflegeheim leben. Der ‚Letter of Intent‘ ist hier das richtige Signal und wird hoffentlich dazu beitragen, dass in Westfalen-Lippe die Zahl der Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen weiter steigt – mit sicherlich positiven Auswirkungen auf die Zahngesundheit der pflegebedürftigen Menschen.“
Deutschland ist in einem demographischen Wandel, die Bevölkerung schrumpft und wird gleichzeitig immer älter. Folgerichtig steigt auch die Anzahl älterer Menschen mit Pflegebedarf.
Durch gute Versorgung und erfolgreiche Prophylaxe wurde die Zahngesundheit in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Laut der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) ist bei jüngeren Senioren die Karieserfahrung seit 1997 um sechs Zähne zurückgegangen. Leider verschlechtert sich die Befundsituation der Menschen deutlich, wenn sie infolge von Beeinträchtigungen den Zahnarzt nicht wie gewohnt aufsuchen können. Menschen, die kontroll- und präventionsorientiert zum Zahnarzt gehen, weisen laut DMS V einen besseren Parodontalzustand auf.
Um dem Trend einer abnehmenden Zahngesundheit von Menschen mit Beeinträchtigungen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, durch Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen die Prävention bei diesen Patienten zu fördern. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Zahnärzten, den Krankenkassen und den Pflegeeinrichtungen ist dabei von besonderem Mehrwert für die Betroffenen.
„Die Kooperation von Krankenkassen, Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen und die hiermit verbundene ganzheitliche Herangehensweise wird eine nachhaltige Verbesserung der Mundgesundheit bei Menschen mit Beeinträchtigungen in Pflegeeinrichtungen bewirken", so der Vorstandsvorsitzende der KZVWL Dr. Holger Seib.
Dirk Ruiss, Leiter der vdek Landesvertretung NRW, im Namen der gesetzlichen Krankenkassen: „Wir freuen uns über das Engagement der Zahnärzte in Westfalen-Lippe, damit die Versorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen auf einem qualitativ hohen Niveau sichergestellt wird.“
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstrukturgesetz und dem Pflege- Neuausrichtungsgesetz erste Schritte zur Verbesserung der Situation unternommen. Er hat für die Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch auf aufsuchende zahnmedizinische Betreuung geschaffen. Damit ist es einfacher geworden, dass der Zahnarzt zum Patienten kommt, wenn der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann. Die Kooperationsverträge werden zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Zahnarzt auf Basis eines Entwurfs individuell getroffen.
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