"Es kommt Bewegung in die verkrusteten Vergütungsstrukturen", kommentiert Dr. Karl-Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender des FVDZ, die Zustimmung der Regierungskoalition zum Versorgungsstrukturgesetz am 1. Dezember 2011.
Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen. Das Versorgungsstrukturgesetz kann nun – wie geplant – zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Eine positive Entwicklung sieht der FVDZ vor allem in der Stärkung der Regionalkompetenz der zahnärztlichen Selbstverwaltung. "Wir finden es richtig, dass zukünftig die Verantwortung für die Gestaltung der vertragszahnärztlichen Vergütung bei den regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen liegt", erklärt Sundmacher. "Nur so ist es möglich, die Besonderheiten einer Region im Sinne ihrer Bewohner auch in der zahnärztlichen Versorgung abzubilden."
Auch die neu aufgenommene Regelung, die für das Aufsuchen pflegebedürftiger und behinderter Menschen eine gesondert abrechenbare Gebührenposition vorsieht, findet die Zustimmung des Freien Verbandes. Sundmacher warnt jedoch vor zu hochgesteckten Erwartungen: "Die wirklichen Probleme sind damit noch nicht ansatzweise angegangen. Mit dieser Gebührenposition ist weder eine zahnärztliche Behandlung abgegolten, noch sind adäquate Behandlungsvoraussetzungen geschaffen worden." Hier bedürfe es weiterer und größerer Schritte, um eine angemessene Versorgung dieser Menschen sicherzustellen.
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