BONN/KREMS – Nach Berechnungen des Expertenkreises beim Bundesversicherungsamt wird der Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen zum Anfang des Jahres im Durchschnitt um 0,2 Punkte auf 15,7 Prozentpunkte zunehmen. Zusammen mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das für jeden, der 49.500 Euro oder mehr verdient, eine zusätzliche monatliche Belastung von mehr als 10 Euro.
Besonders für gut verdienende Beschäftigte wird die Abgabenlast im Westen wie im Osten Deutschlands Anfang 2016 kräftig steigen.
Dies gilt in gleichem Maße für die Rentenversicherung wie die Arbeitslosen, und vor allem auch die Krankenversicherung. Neue Belastungen können auf diese besonders aus der Behandlungsproblematik des nicht abreißenden Asylantenstromes zukommen, da zunehmend die Forderung in die Diskussion gerät, dass die ärztliche, aber auch eine spezifische Grundversorgung in der Zahnmedizin aus einem Krankenkassen-Gemeinschaftsfonds geleistet werden sollen. Vor allem nach einem abgeschlossenen Asylbewerber-Verfahren werden die Flüchtlinge als Migranten das Gesundheitssystem umfassend in Anspruch nehmen.
Die BZÄK fordert zudem eine bessere Koordinierung bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, um die Aktivitäten zur Linderung der Not gezielter angehen zu können. In verschiedenen Bundesländern werden durch ehrenamtliches Engagement von Zahnärzten bereits Reihenuntersuchungen durchgeführt, um die Erkrankungshäufigkeit einzuschätzen. Leider ist es so, dass die strengen Regelungen des „Asylbewerberleistungsgesetzes“, heißt es, die behandelnden Zahnärzte in ethische Gewissenskonflikte treiben, denn die Aufgabe des Zahnarztes ist Zahnerhaltung. Hier muss auch aus gesundheitsökonomischen Überlegungen eine Umsteuerung durch die Politik erfolgen.
Besonders aufgrund der gesetzlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozial- wie Krankenversicherung werden die Abgaben für Gutverdiener im Jahr im Osten um mehr als 590 Euro zulegen, im Westen um mehr als 525 Euro. Die beitragspflichtige Obergrenze für die Krankenversicherung liegt bei 4.125 Euro. Vom Beginn des kommenden Jahres an beträgt sie 4.237,50 Euro. Die gleiche Obergrenze gilt dann auch für die Pflegeversicherung. Durch die zweite Stufe der Pflegereform, die Anfang 2016 in Kraft tritt, erhöht sich der Beitrag nach den bisherigen Plänen um 0,2 Punkte. Kinderlose zahlen dann 2,8 und Eltern 2,55 Prozent.
Nach Berechnungen des Expertenkreises beim Bundesversicherungsamt wird der Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen zum Anfang des Jahres im Durchschnitt um 0,2 Punkte auf 15,7 Prozentpunkte zunehmen. Zusammen mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das für jeden, der 49.500 Euro oder mehr verdient, eine zusätzliche monatliche Belastung von mehr als 10 Euro. Wie genau der Beitrag des einzelnen Versicherers ausfallen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Denn die Kassen können seit Anfang dieses Jahres einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben. Dieser liegt derzeit durchschnittlich 0,9 Punkte über dem gesetzlichen Satz von 14,6 Prozent. So fordern etwa die Barmer GEK und die meisten AOK einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Die Techniker Krankenkasse hingegen verlangt 0,8 Prozent. Andere Kassen sind noch günstiger, wie etwa die hkk, die 0,4 Prozent erhebt. Den Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer alleine.
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