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BONN – Nach dem Ende der Koalitionsverhandlungen ist ein erster Entwurf des Koalitionsvertrages bekannt geworden.
Ein Kernpunkt in der Gesundheitspolitik ist, dass die Angleichung der Honorar- und Gebührenordnungen für gesetzlich und privatversicherte Patienten von einer wissenschaftlichen Kommission diskutiert werden soll, um ein modernes Vergütungssystem zu schaffen.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von bislang 50 auf 60 Prozent erhöht werden. Überdies soll die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte prompt umgesetzt werden.
„Der Entwurf des Koalitionsvertrages zeigt Licht, aber auch viel Schatten“, so Harald Schrader, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ). „Wir begrüßen, dass die Koalitionsparteien sich rasch um die Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung kümmern wollen. Dies ist längst überfällig und es muss endlich gehandelt werden. Ansonsten bleibt es weiterhin ein Lippenbekenntnis.“
Die Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz sei jedoch nicht ausreichend. Nur eine Direktabrechnung mit dem Patienten auf Basis des Kostenerstattungsprinzips sei ein zukunftsfestes Modell, für das sich der FVDZ einsetzt.
„Wir sind gesprächsbereit und erörtern gerne, wie das Gesundheitssystem zum Wohle aller reformiert werden kann“, sagte Dr. Peter Bührens, stellvertretender Bundesvorsitzender des FVDZ.
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