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Appell der Vertragszahnärzte an die Bundesregierung

Dr. Wolfgang Esser, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Übriggeblieben ist reine Kostendämpfung ohne strukturelle Weiterentwicklung. Das ist schlicht unbegreiflich“.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Mi. 1. September 2010

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BERLIN - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) übt harsche Kritik am Referentenentwurf für das GKV-Finanzierungsgesetz. Ebenfalls blieben die skizzierten Schritte zur Anpassung der zahnärztlichen GKV-Honorare in den neuen Bundesländern an das West-Niveau hinter den Erwartungen zurück, meint der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer.

„Es gab einen Konsens der KZBV mit allen politisch Verantwortlichen, dass eine zeitnahe Strukturreform der vertragszahnärztlichen Vergütung dringend notwendig ist, um die politisch gewollte Wettbewerbsfähigkeit im zahnärztlichen Bereich und damit eine hochwertige Patientenversorgung auch in Zukunft garantieren zu können. Entgegen aller Erwartungen steht davon jetzt nichts im Gesetzentwurf. Darüber sind wir massiv enttäuscht. Übriggeblieben ist reine Kostendämpfung ohne strukturelle Weiterentwicklung. Das ist schlicht unbegreiflich“, sagte dazu der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer.

Man setze nun, so Eßer weiter, auf die Einsicht der Politik und hoffe, dass die Abschaffung der strikten, an die Grundlohnsummenentwicklung gekoppelten Budgetierung, die es alleine nur noch im zahnärztlichen Bereich gebe, wieder in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werde. „Es kann nicht angehen, dass es nach wie vor noch nicht einmal eine Möglichkeit gibt, die durch Wanderungsbewegungen der Versicherten zwischen den Krankenkassen verursachten Verschübe wirtschaftlich zu berücksichtigen. Stattdessen wird die Budgetierung für die nächsten beiden Jahre noch verschärft. Das ist anachronistisch.“

Auch die Schritte zur Anpassung der zahnärztlichen GKV-Honorare in den neuen Bundesländern an das West-Niveau seien unzureichend. Eßer: „Auch wenn der gute Wille zu erkennen ist, muss man sagen: Die Anpassung ist unzureichend, beträgt nur ca. 50 Prozent des Notwendigen und soll erst ab 2013 umgesetzt werden. Die verbleibende Verwerfung wird, wenn auch auf niedrigerem Niveau als bisher, dauerhaft zementiert. Das ist das falsche Signal. Wir brauchen die vollständige Anhebung, um das Praxispersonal im Osten vernünftig bezahlen zu können und weitere Abwanderungen zu verhindern.“

Für die KZBV gebe es ein einfaches Fazit zum Referentenentwurf: „Noch gibt es eine Chance auf Nachbesserungen. Die sollte die Politik nicht vertun. Wir brauchen adäquate Rahmenbedingungen, damit wir die Patienten weiterhin hochwertig versorgen können.“
 

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