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ZApprO: Organisationen begrüßen Konkretisierung der Prüfungszeiten

Eine abschließende Konsentierung erfolgte in einer Anhörung des BMG am 19. Juli und die neue Verordnung wird voraussichtlich am 1. Dezember 2024 in Kraft treten. Bild: Maksym – stock.adobe.com/Generiert mit KI
Bundeszahnärztekammer

Bundeszahnärztekammer

Mo. 19. August 2024

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Berlin – In einer aktuellen Stellungnahme äußern sich führende Organisationen der deutschen Zahnmedizin und Hochschulmedizin positiv zu den geplanten Änderungen der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen.

Die unterzeichnenden Organisationen beziehen Stellung zu den Anpassungen der neuen ZApprO.

In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen Deutsche Hochschulmedizin (DHM), Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und Bundesverband der  Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (bdzm) den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe.

Damit würden dringend erforderliche Anpassungen an die Prüfungen in der Zahnmedizin aufgegriffen. Insbesondere zum Artikel 1 wurde Stellung bezogen.

Eine abschließende Konsentierung erfolgte in einer Anhörung des BMG am 19. Juli und die neue Verordnung wird voraussichtlich am 1. Dezember 2024 in Kraft treten.

Zur Stellungnahme

 

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