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Auch Zahntechniker-Handwerk mit Petition zur Preisanpassung

Die Petition prangert die Gefährdung der Versorgungssicherheit, des Patientenwohls und des Zahntechniker-Handwerks an. © Andrey_Popov - Shutterstock.com
MDZI und SZI

MDZI und SZI

Mi. 14. September 2022

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MÜNCHEN/DRESDEN – Die Südbayerische Zahntechnikerinnung (SZI) sowie die Mitteldeutsche Zahntechniker-Innung (MDZI) fordern in einer gemeinsamen Petition die Aufhebung der Preisregulierung i. V. mit § 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen.

Gefährdung der Versorgungssicherheit, des Patientenwohls und des Zahntechniker-Handwerks.

Zahntechnische Labore erfüllen ihren Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz, seit Jahrzehnten mit Gewissenhaftigkeit und hohem Engagement. Sie tragen damit wesentlich zur hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland bei.

Die Einbindung in das Sozialgesetzbuch V erlaubt dem Zahntechniker-Handwerk bei Leistungen gegenüber gesetzlich Versicherten lediglich eine Anhebung der Preise im Korridor um die jeweilige Grundlohnsummensteigerungsrate, damit sind betriebswirtschaftlich notwendige Preisanpassungen in den Betrieben nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat keinen Zusammenhang mit den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb und erreicht oft nicht einmal die Inflationsrate. Sie ermöglicht in keinem Fall eine sachgerechte Entwicklung der Löhne. Im personalintensiven Zahntechniker-Handwerk bestimmt das erzielbare Preisniveau das mögliche Lohnniveau. Die Preisentwicklung bestimmt wiederum die mögliche Lohnentwicklung. Das danach zu erzielende Lohnniveau reicht für eine Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt um die ohnehin sehr knappen Fachkräfte nicht aus. So ist das durchschnittliche Lohnniveau im Zahntechniker-Handwerk sehr niedrig. Auch die Zahl der Auszubildenden sinkt kontinuierlich, es fehlen qualifizierte Fachkräfte. Die Preis- und in dieser Folge auch die Lohnentwicklung im Zahntechniker-Handwerk sind weithin abgekoppelt von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dies hat dazu geführt, dass Löhne qualifizierter Zahntechniker heute weit unterhalb der Löhne im Handwerk liegen. Auch eine angestrebte Angleichung der Einkommen Ost an West konnte bis heute nicht realisiert werden.

Eine Fortsetzung dieses Trends gefährdet mindestens mittelfristig bereits die Versorgungssicherheit mit inländischem, regionalem Zahnersatz. Aus diesem Grund fordern die Südbayerische Zahntechnikerinnung (SZI) sowie die Mitteldeutsche Zahntechniker-Innung (MDZI) in einer gemeinsamen Petition die Aufhebung der Preisregulierung i. V. mit § 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen. Die Innungen fordern damit eine Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütungen nach § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der Grundlage des im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich errechneten Bundesmittelpreises. Zusätzlich müssen die Materialkosten – natürlich im Sinne einer angemessenen und marktgerechten Preisbildung – berücksichtigt werden. Das soll für einen schnellen und unbürokratischen Ausgleich der Mehrkosten infolge der Inflation sorgen.

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