MÜNCHEN - Das Statistische Bundesamt wird im Auftrag der Bundesregierung Befragungen zum Bürokratieaufwand in Zahnarztpraxen durchführen. Neben Zahnärzten in Sachsen und Westfalen-Lippe werden auch bayerische Zahnärzte um Mitarbeit gebeten.
Bürokratiekosten werden ermittelt: Bayerische Zahnärzte beteiligt
In Gesprächen mit dem Normenkontrollrat der Bundesregierung, die aufseiten der Bundeszahnärztekammer mit deren Vizepräsidenten, Prof. Dr. Christoph Benz, geführt wurden, konnte nun ein wichtiges Projekt auf dem Weg zur Entbürokratisierung vereinbart werden: Das Statistische Bundesamt wird im Auftrag der Bundesregierung Befragungen zum Bürokratieaufwand in Zahnarztpraxen durchführen. Neben Zahnärzten in Sachsen und Westfalen-Lippe werden auch bayerische Zahnärzte um Mitarbeit gebeten.
Insgesamt 13 Dokumentationspflichten werden dabei angesprochen. Die Teilnehmer der Umfrage können hierzu ihre Einschätzung hinsichtlich der Belastung mitteilen. Das beginnt bei der Frage nach dem Dokumentationsaufwand für Mehrkostenvereinbarungen, setzt sich fort bezüglich der Dokumentation von Fortbildungsmaßnahmen und geht hin bis zur Dokumentation von privatzahnärztlichen Behandlungsschritten. Auch der Aufwand im Bereich Röntgen und bei der Aufbereitung von Medizinprodukten wird angesprochen, ebenso die Dokumentation des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Aus dieser Liste sollen fünf Dokumentationspflichten angegeben werden, die nach Meinung der Zahnärzte die Praxis am meisten belasten.
Die Zahnarztpraxen werden aufgefordert, Vorschläge für konkrete Maßnahmen zu benennen, um den bürokratischen Aufwand in Zahnarztpraxen zu reduzieren, ohne dabei bestehende Qualitätsstandards zu senken.
Nachdem die Bayerische Landeszahnärztekammer bereits in der Vergangenheit bei Bundes- und Landesministerien mehrfach interveniert hatte, um zusätzlichen Bürokratieaufwand in den Praxen zu stoppen, ist die jetzt vorgesehene Befragung nur zu begrüßen. Die Politik wird sich daran messen lassen müssen, ob dies letztlich auch dazu führt, den Verwaltungsaufwand in Zahnarztpraxen zu reduzieren. Die Abschaffung der Praxisgebühr könnte als erstes wichtiges Signal interpretiert werden, dass es der Politik mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst ist.
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