BERLIN – Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben
"Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig." - Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
| Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Das bedeutet, dass für die Mitarbeitenden in der Praxis keine Maskenpflicht mehr besteht. Es sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, das heißt, dass für die Patienten noch bis einschließlich 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht besteht. |
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