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BERLIN – Online-Bewertungen von Medizinern nehmen an Bedeutung zu. Deshalb haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Qualitätskriterien für Online-Portale definiert.
Online-Bewertungen von Medizinern nehmen an Bedeutung zu. Deshalb haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Qualitätskriterien für Online-Portale definiert.
In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche Arztbewertungsportale etabliert, die sich quantitativ und qualitativ stark unterscheiden. Mit wenigen Ausnahmen sind diese Portale kaum in der Lage, Patienten Hilfestellung bei der Suche nach einer guten Praxis oder Klinik zu geben. „Häufig stehen kommerzielle Interessen der Betreiber oder eher subjektive Faktoren als harte Fakten bei der Bewertung im Vordergrund“, erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich. „Vor der Frage, wo finde ich einen guten Arzt, steht heute oft die Frage: wie finde ich ein verlässliches Portal? Wichtiger ist es deshalb, allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll für den Patienten die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten“, so Oesterreich weiter. Patienten benötigen zur Mitwirkung im Gesundheitssystem zuverlässige und verständliche Informationen. Nur gut informierte Patienten können ihr Recht auf freie Arztwahl gezielt nutzen.
Bundeszahnärztekammer und ÄZQ haben die Broschüre „Gute Praxis, Zahnarztbewertungsportale. Qualitätsanforderungen für Zahnarztbewertungsportale“ herausgegeben. Die Druckschrift richtet sich an Anbieter und Nutzer von Bewertungsportalen. Patienten können an Hand der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen. Entwicklern und Betreibern von Online-Portalen hilft der Katalog, ihr Angebot zu optimieren. „Damit wurde ein wichtiger Beitrag für die Qualitätssicherung im Interesse der Patienten geleistet. Verlässliche Angebote im Netz können mit dieser Checkliste leichter identifiziert werden“, so Prof. Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ.
Der Kriterienkatalog „Gute Praxis, Zahnarztbewertungsportale“ ist unter www.bzaek.de einsehbar.
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