München – Die Bayerische Landeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ethanol auch weiterhin als Wirkstoff in bestimmten Desinfektionsmitteln zuzulassen. Beantragt war ursprünglich eine Einstufung als „krebserzeugend“ oder „reproduktionstoxisch“. Damit hätte ein hochgefährlicher Engpass bei Hände- und Flächendesinfektionsmitteln gedroht.
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl zeigte sich erleichtert über die Ausschussentscheidung: „Ein Ethanolverbot in Desinfektionsmitteln wäre absurd und völlig verantwortungslos gewesen. Wir wären dadurch sehenden Auges in einen kritischen Engpass hineingelaufen. Gut, dass der BPC-Ausschuss doch noch zur Vernunft gekommen ist.“
Zum Hintergrund: Griechenland hatte 2023 bei der ECHA die Einstufung von Ethanol als krebserregend und reproduktionstoxisch beantragt. Grundlage für diesen Antrag waren jedoch Studien zum Alkoholmissbrauch, also der exzessive Konsum von Alkohol, nicht zuletzt in der Schwangerschaft.
„Hier zeigt sich das Absurde des Verfahrens“, so BLZK-Präsident Wohl. „Weil man sich legal mit Spirituosen zu Tode trinken kann und manche Menschen das leider auch tun, Ethanol als Desinfektionsmittel zu verbieten, wäre einem Schildbürgerstreich im EU-Format gleichgekommen.“
Wohl erinnerte auch an die Zeit der Coronapandemie, als insbesondere Desinfektionsmittel knapp geworden seien: „Damals haben wir verbissen um jeden Tropfen Restalkohol von Brauereien und Schnapsbrennereien gekämpft, und jetzt hätte man erneut eine Mangelsituation provoziert.“
Die BLZK hatte sich bereits 2025 an EU-Parlamentarier gewandt und diese aufgefordert, ein Verbot von Ethanol in Desinfektionsmitteln zu verhindern.
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