BERLIN - Am Freitag hat der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung zur Aktualisierung der 24 Jahre alten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugestimmt. In der Novelle wurden einige Ergänzungsvorschläge der Ländervertreter aufgenommen.
Jetzt ist es Sache der Bundesregierung, die Verordnung unter Einbeziehung der Ergänzungswünsche des Bundesrates zu erlassen.
„Die Bundesregierung hat in der ersten Novellierung seit mehr als zwei Jahrzehnten die Chance vertan, die Gebührenordnung an den derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde anzupassen“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel. „Diese Gebührenordnung wird den neuen Herausforderungen nicht gerecht.“ Seit 1988 wurde der Punktwert - trotz immenser Kostensteigerungen – nicht erhöht. Noch nicht einmal die von der BZÄK – als Minimalkompromiss – geforderte Anpassung des GOZ-Punktwertes an den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde ernsthaft erwogen.
Auch der Bundesrat hat die ihm gebotene Möglichkeit zur Nachbesserung leider nicht genutzt. Im Gegenteil fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, die Auswirkungen der Neustrukturierung und Bewertung der Leistungen zu prüfen und sie in 2015 über das Ergebnis zu unterrichten.
Eine staatlich verordnete zahnärztliche Gebührenordnung hat in erster Linie die Funktion, den berechtigten Interessen der Patienten und Zahnärzte zu entsprechen. „Durch diese Novellierung hat die neue GOZ jedoch maßgeblich die Funktion, die Ausgabenentwicklungen bei den Kostenträgern zu steuern. Das ist weder im Sinn der Patienten noch der Zahnärzte und erschwert moderne Zahnheilkunde“, so Dr. Engel.
Trotz aller berechtigter Kritik muss es im Berufsstand jetzt darum gehen, die Zahnärzteschaft auf den adäquaten Umgang mit der Gebührenordnung vorzubereiten. „Es ist unabdingbar“, so Dr. Engel weiter, „dass die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen maßgeblich bei der Auslegung des tatsächlichen Honorarzuwachses Berücksichtigung findet. Anderenfalls würde die betriebswirtschaftliche Basis der betroffenen Praxen gefährdet.“
Hintergrund
Die bis heute noch gültige, seit etwa zweieinhalb Jahrzehnten nicht aktualisierte GOZ, hinkt den wissenschaftlichen Entwicklungen bei den zahnmedizinischen Leistungen hinterher. Sie regelt sowohl Behandlung und Abrechnung für Privatpatienten, als auch den steigenden Anteil an Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Seit Jahren forderte die deutsche Zahnärzteschaft, die GOZ dem heutigen Standard anzupassen, um den Patienten eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin dauerhaft anbieten zu können.
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