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KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat die von sechs Zahnärzten vorgetragene Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwerts der Gebührenordnung für Zahnärzte nach 46 Jahren Honorarstillstand nicht zur Entscheidung angenommen und keine Stellungnahme zur Verfassungsgemäßheit dieses Punktwerts abgegeben. Eine Begründung wurde nicht gegeben: Zur Verfassungsgemäßheit des Punktwertes ist damit nichts entschieden, auch nicht andeutungsweise.
Geklagt hatten Christian Berger, Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller (beide BDIZ EDI), Dr. Karl-Heinz Sundmacher (FVDZ), Dr. Claus Durlak (BDK Bayern), Dr. Wilfried Beckmann (PZVD) und Dr. Wilfried Forschner als Vertreter von Zahnärzten aus Baden-Württemberg.
Die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 17. April 2013 mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwertes in der am 01.01.2012 in Kraft getretenen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht zur Entscheidung angenommen wird. Eine Begründung wurde nicht gegeben: Zur Verfassungsgemäßheit des Punktwertes ist damit nichts entschieden, auch nicht andeutungsweise.
Stellvertretend für die Kläger bewertet Christian Berger: „So wie sich die Bundesregierung einfach durch ihr Untätigbleiben aus der Verantwortung ‚gestohlen‘ hat: Nullnummer 1988 und Nullnummer 2012 beim Punktwert (der doch seit 1988 die Aufgabe übernehmen sollte, die wirtschaftliche Entwicklung aufzufangen), hat sich auch das Verfassungsgericht nicht zu einer Stellungnahme durchringen können, ob der Verordnungsgeber eine Berufsgruppe, deren Honorierung er gesetzlich regelt, 46 Jahre lang ignorieren darf, ohne die Verfassung zu verletzen.“ Allerdings nehmen die Verfassungsbeschwerde tragenden Verbände positiv zur Kenntnis, dass das Gericht sich in die laufenden Auseinandersetzungen um die neue GOZ insgesamt nicht einmischt. Das lässt hoffen.
Verantwortlich für die Entscheidung zeichnen die Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gaier, Schluckebier und Prof. Dr. Paulus. Prof. Dr. Gaier war zuletzt Richter am Immobilienrechtssenat des Bundesgerichtshofs (BGH), davor Richter am Kartellsenat des OLG Frankfurt/M., Schluckebier war Richter am BGH, davor Oberstaatsanwalt und dann Bundesanwalt beim BGH, Prof. Dr. Paulus ist Völkerrechtler. Die Freien Berufe sind beim Gericht derzeit leider nicht durch eigene Angehörige im Richterstand vertreten.
Die die Verfassungsbeschwerde tragenden Verbände kritisieren die Weigerung des Gerichts, sich mit einem Rechtsstillstand seit mehr als 25 Jahren zu befassen, scharf. Auch wenn man vermuten muss, dass die aktuelle Diskussion um die Abschaffung der privaten Krankenversicherung dabei eine Rolle gespielt haben dürfte und das Bundesverfassungsgericht sich durch eine Entscheidung zur GOZ nicht in diese öffentliche Diskussion einmischen wollte.
Die Verbände werden ihre Bemühungen um die seit Jahrzehnten nicht erfolgte Anhebung des GOZ-Punktwertes unvermindert fortsetzen und nun Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Die Kläger und ihre Verbände:
- Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI e.V. und Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK)
- Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Vizepräsident des BDIZ EDI und Direktor der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie der Universität Köln
- Dr. Karl-Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)
- Dr. Claus Durlak, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern im Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK)
- Dr. Wilfried Beckmann, Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD)
- Dr. Wilfried Forschner als Vertreter von Zahnärzten aus Baden-Württemberg.
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