BERLIN - Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Coronakrise ihre Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis im ersten Halbjahr 2020 nicht wahrnehmen konnten, verlieren nicht ihren vollständigen Bonusanspruch.
Das soll eine entsprechende Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Mitgliedskassen sicherstellen. Gesetzlich Versicherte sollten sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erkundigen, wie hier zu verfahren ist.
Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kürzlich mitteilte, betrifft die Empfehlung allerdings nicht erwachsene Patientinnen und Patienten. Da diese nur einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen müssen, um den Stempel im Bonusheft zu bekommen, gehen die Kostenträger davon aus, dass ein Vorsorgetermin in der Praxis auch noch im zweiten Halbjahr 2020 wahrgenommen werden kann.
Einig sind sich KZBV und GKV-Spitzenverband darüber, dass unter 18-Jährige für nicht in Anspruch genommene Untersuchungen im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Pandemie bei ihrem nächsten Besuch in der Praxis einen Eintrag im Bonusheft erhalten, um bei der Kasse den Bonus nachweisen zu können. Damit sollen Unklarheiten bei der künftigen Ermittlung des Zuschusses vermieden werden.
Hintergrund: Die Bonusregelung bei Zahnersatz
Um ihren Rechtsanspruch auf erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz zu wahren, müssen Kinder und Jugendliche normalerweise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen. Die KZBV hatte sich in der Coronakrise mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese Versicherten ihren Bonusanspruch nicht verlieren dürfen, falls die Untersuchung im ersten Halbjahr 2020 krisenbedingt nicht in Anspruch genommen wurde.
Schlagwörter:
KÖLN – Die ersten bleibenden Zähne sind da. Aber statt weiß und gesund sind einzelne Zähne fleckig und porös. Zahnmediziner sprechen von einer ...
BERLIN – Die BARMER GEK und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) haben eine Vereinbarung geschlossen, deren ...
STUTTGART - Mit Früherkennung und Prävention gegen Karies: Kleinkinder (10. bis 30. Lebensmonat) können durch eine neue Vereinbarung von ...
HANNOVER – Neues patentiertes Verfahren: Die MHH-Zahnklinik entwickelt ein funktionsstabiles Gerüstimplantat und schafft neue Hoffnung für sehr ...
BERLIN – Das neue Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen - Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und...
BERLIN – Anlässlich der kürzlichen Vorstellung des BARMER GEK Pflegereports 2014 haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ...
KÖLN/BERLIN - Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische ...
HANNOVER - Ist es Nachlässigkeit oder die Angst vor dem Zahnarzt? Eine Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse zum Tag der Zahnschmerzen am 9. ...
BERLIN – Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – ...
BERLIN – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass im aktuellen Referentenentwurf des ...
Live-Webinar
Mi. 14. Januar 2026
18:00 Uhr CET (Berlin)
Dr. Théo Laplane, Dr. Robert Gottlander DDS
Live-Webinar
Fr. 16. Januar 2026
18:00 Uhr CET (Berlin)
Live-Webinar
Mo. 19. Januar 2026
19:00 Uhr CET (Berlin)
Philipp Kopp, Michael Seeber
Live-Webinar
Do. 22. Januar 2026
15:00 Uhr CET (Berlin)
Prof. Judith Jones D.D.S; M.P.H., Prof. Kakuhiro Fukai D.D.S., Ph.D, Dr. Bathsheba (Bethy) Turton
Live-Webinar
Do. 22. Januar 2026
20:00 Uhr CET (Berlin)
Dr. Nicola M. Grande DDS, PhD
Live-Webinar
Mi. 28. Januar 2026
14:00 Uhr CET (Berlin)
Live-Webinar
Mi. 28. Januar 2026
17:00 Uhr CET (Berlin)
Prof. Dr. Jan-Frederik Güth
To post a reply please login or register