BERLIN - Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 47. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 30. September 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird.
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine weitere Verlängerung der Corona-Hygienepauschale verständigt: Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 47. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 30. September 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021.
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