DT News - Germany - Corona-Krise: VDDI bietet Orientierungshilfen für Dental-Unternehmen

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In Deutschland wurden bereits über 19.000 Covid-19-Fälle bekannt. Die wirtschaftlichen Folgen des Virusausbruchs sind noch nicht abzusehen. © OSORIOartist/Shutterstock
Verband der Deutschen Dental-Industrie

Verband der Deutschen Dental-Industrie

Fr. 20. März 2020

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KÖLN – Das Corona-Virus hat die ganze Welt in den Krisenmodus gestürzt – im Besonderen auch Europa und Deutschland. Damit stehen insbesondere im Bereich der Zahnheilkunde alle Akteure in einer speziellen Verantwortung. Der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) bezieht dabei klare Positionen und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen mit zielgerichteten Serviceangeboten.

Der VDDI begrüßt die Maßnahmen der Regierungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus: Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, zahlreichen Geschäften und kulturellen Einrichtungen, Verbot bzw. Empfehlungen zum Verzicht auf Veranstaltungen mit vielen Menschen, Einschränkung sozialer Kontakte. Die Handlungsmaxime des Verbandes lautet: „Gesundheit geht vor! Die Unversehrtheit von Menschen hat absoluten Vorrang. Ein Aufrechnen gegen kurzfristige wirtschaftliche Interessen darf es nicht geben.“

Produktionskapazitäten für Desinfektionsmittel hochgefahren

So hat für alle Mitgliedsunternehmen die unmittelbare Versorgung von Zahnarztpraxen und Laboren oberste Priorität – mit Produkten im Allgemeinen wie auch speziell mit Desinfektionsmitteln. Die betreffenden Dental-Hersteller haben deren Produktion auf ihre maximale Kapazität hochgefahren, um den gestiegenen Bedarf zu decken.

Die Hersteller von Dentalprodukten stehen in engem Kontakt mit ihren Lieferanten von Rohstoffen und Vorprodukten. Sie beobachten die Lage am Markt und prüfen kontinuierlich die jeweiligen Liefersituationen. Sollte sich die Situation ändern, werden die Hersteller ihre Kunden informieren, sofern dies nicht schon in breitem Umfang geschehen ist.

Wirtschaftliche Folgen – sinnvolle Maßnahmen

Nun bedroht das Corona-Virus allerdings nicht nur unmittelbar die Gesundheit und zum Teil das Leben von Menschen. Mittelbar steigt damit auch das Risiko einer Rezession. Das schürt bei der Bevölkerung Angst um den Arbeitsplatz und damit Existenzängste.

Mark Stephen Pace, Vorstandsvorsitzender des VDDI. © VDDI

„Umso wichtiger ist es, dass die Regierung sich dafür einsetzt, die Krisenphase nicht nur mit gutem Krisenmanagement schnellstmöglich zu überwinden, sondern mit greifbaren wirtschaftlichen Maßnahmen Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Mark Stephen Pace, Vorstandsvorsitzender des VDDI.

„Über­brückungshilfen sind sicherlich gute Maßnahmen, die in die richtige Richtung weisen. Kleineren Mittelständlern – wie sie für unseren Verband typisch sind – ist allein mit Krediten und Bürgschaften aber nicht immer geholfen, sie können die Einbußen niemals wieder einholen. Am Ende wird die öffentliche Hand wohl auch mit Zuschüssen arbeiten müssen, von denen manche verloren gehen.“

Daher könnten am Ende auch vollständige Entschädigungszahlungen für durch die Covid-19-Krise verursachte Kosten, wie Lohn- und Gehaltsfortzahlungen und Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, unumgänglich werden.

Welche der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen für einzelne Unternehmen interessant sein könnten, lässt sich pauschal nicht sagen. Hier muss jedes Unternehmen für sich selbst eine fundierte Prüfung vornehmen. Es lässt sich zurzeit nicht einmal abschätzen, in welchem Maße es durch die Ausbreitung des Corona-Virus zu einem Rückgang oder einer zeitlichen Verlagerung der Nachfrage im zahnärztlichen und zahntechnischen Bereich kommt, zum Beispiel durch Aufschieben von Behandlungen. Sicherlich wird dieser Effekt von Unternehmen zu Unternehmen je nach regionalem Marktschwerpunkt und Unternehmensschwerpunkt sehr unterschiedlich ausfallen.

Orientierungshilfen auf der VDDI-Webseite

Der Verband der Deutschen Dental-Industrie bietet gezielt Orientierungshilfen für die richtige Strategie gegen die ökonomischen Bedrohungen durch das Corona-Virus auf seiner Sonderwebseite „Sars-CoV-2/COVID 19“.

„Wir möchten mit diesem Service dazu beitragen, unsere Mitgliedsunternehmen auf einen erfolgreichen Kurs zu bringen und insbesondere ihre aktuelle Lieferfähigkeit zu sichern. Genau diese Sicherheit brauchen jetzt Zahnärzte, Zahntechniker und ihre Teams, wovon letztendlich auch die Patienten profitieren“, resümiert Pace. „Gemeinsam werden wir die Herausforderung durch das Virus meistern.“

Unter anderem finden betroffene Unternehmen auf der Sonderseite Informationen zum Maßnahmenpaket zur Stützung der Liquidität von Unternehmen. Dieses umfasst Regeln zur Kurzarbeit, steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen und ein Schutzschild für Betriebe und Unternehmen über flexible Regelungen. Diese sind für alle interessant – vom „Big Player“ bis zum dental-typischen KMU (kleines oder mittelständisches Unternehmen).

Es lässt sich zurzeit nicht einmal abschätzen, in welchem Maße es durch die Ausbreitung des Corona-Virus zu einem Rückgang oder einer zeitlichen Verlagerung der Nachfrage im zahnärztlichen und zahntechnischen Bereich kommt

Kernbestimmungen:

  • Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld für betroffene Arbeitnehmer (inklusive der vollständigen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit );
  • Steuerliche Stundungsleistungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen;
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis Jahresende;
  • Erleichterungen für den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit-Universell durch höhere Risikoübernahme durch die KfW und durch Ausweitung auf Unternehmen bis 2 Milliarden Euro Umsatz (bisher: 500 Millionen Euro); Risikoübernahme bis 80% für Betriebsmittelkredite von Unternehmen bis zur Höhe von 200 Millionen Euro;
  • KfW-Kredit für Wachstum wird für Konsortialfinanzierung in allen Branchen geöffnet, mit Risikoübernahme bis zu 70% ausgestattet; dies wird für Unternehmen mit bis zu 5 Milliarden Euro Umsatz geöffnet (bisher 2 Milliarden Euro).
  • Für größere Unternehmen kann im Einzelfall Unterstützung bereitgestellt werden.
  • Die Bürgschaftsbanken erhalten größeren Spielraum.
  • Ein Großbürgschaftsprogramm von Bund und Ländern wird für alle Regionen geöffnet (bisher nur für strukturschwache Regionen).
  • Betriebsmittel und Investitionen können für Bürgschaften oberhalb von 50 Millionen Euro mit einer Quote von 80% abgesichert werden.
  • Zusätzliche Programme der KfW für einzelne Unternehmen können bei Bedarf aufgelegt werden (Betriebsmittel bis zu 80%, Investitionen bis zu 90%).
  • Der Bundeshaushalt hatte bisher ein Garantievolumen von 460 Milliarden Euro, dies soll zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
  • Für die Exportdeckung und die Refinanzierung von Hermesdeckungen kann der Ermächtigungsrahmen bei Bedarf erhöht werden.
  • In der EU soll eng zusammengearbeitet werden. Die Minister unterstützen die Maßnahmen der EZB vom gestrigen Tag. Die EIB kann ebenfalls Beiträge leisten. Eine beihilferechtliche Klärung soll in Kürze erfolgen.

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