BERLIN – Der Bundesgesundheitsminister hat Pläne für ein „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ vorgelegt. Das Gesetz würde die Kompetenzen der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen in wesentlichen Teilen erheblich schwächen. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde hält dies zu einer Zeit, in der allenthalben mehr Subsidiarität gefordert wird, für besonders unangemessen.
Auch die Position zur Verteidigung der in Deutschland nicht nur im Gesundheitswesen bewährten Freiberuflichkeit gegenüber Angriffen aus der EU-Gesetzgebung wird dadurch geschwächt – vielleicht hat der Minister bisher nur Lippenbekenntnisse in dieser Richtung abgegeben.
Unter Verweis auf erhebliche Missstände sollen die Durchgriffsrechte der politisch bestimmten Aufsichtsinstanzen auf die Selbstverwaltungsorgane erweitert werden, bei Ärzten, gesetzlichen Versicherungen und beim gemeinsamen Bundesausschuss.
Da ruft jemand nach Maschinenwaffen, der mit einem Schweizer Messer Schwierigkeiten hat.
Gerade jene Aufsichtsinstanzen, die seit Jahrzehnten gelangweilt zuschauen, wie die Selbstverwaltungen ihre gesellschaftlichen Aufgaben vernachlässigen, sollen neues Werkzeug in die untätigen Hände bekommen.
Hier findet sich die Parallele zum Hundeauslauf: Ein generelles Hundeverbot auf dem Seeweg am Schlachtensee wurde von einem Gericht für unverhältnismäßig erklärt, da vorher nicht versucht worden war, die bestehenden Regeln (Anleinzwang, Badeverbot usw.) durchzusetzen.
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