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Pläne der EU-Kommission zum Amalgamverbot

Die Verordnung beinhaltet Vorgaben zur Eindämmung von Quecksilberemissionen und die Regelungen zu Dentalamalgam. © SciePro – stock.adobe.com
KZBV Newsletter - Ausgabe 7/2023

KZBV Newsletter - Ausgabe 7/2023

Mi. 27. September 2023

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Die Vereinten Nationen hatten sich im sogenannten „Minamata“-Übereinkommen darauf verständigt, die Emission von Quecksilber in die Umwelt so weit wie möglich einzudämmen.

Die Inhalte dieses Abkommens hatte das Europäische Parlament 2017 in der „Verordnung über Quecksilber“ übernommen. Neben Vorgaben zur Eindämmung von Quecksilberemissionen beinhaltete die Verordnung auch Regelungen zu Dentalamalgam. Die EU-Kommission betrachtet nicht nur die zahnmedizinische Versorgung, sondern auch Aspekte des Umweltschutzes. Die Mitgliedsstaaten sollten prüfen, wie Dentalamalgam bis 2030 weiter reduziert werden kann. Dieses Zeitziel hat die EU-Kommission nun mit Vorlage eines neuen Vorschlages ad absurdum geführt: Ein Regelungsentwurf sieht vor, aus Umweltschutzgründen die Verwendung von Dentalamalgam ab 2025 zu verbieten.

Mehr dazu unter: https://www.kzbv.de/amalgamverbot

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