BERLIN – Mit einem ganzen Paket von Beschlüssen macht die BZÄK-Bundesversammlung Front gegen EU-Initiativen, mit denen die Freiberuflichkeit der Zahnärzte eingeschränkt und vor allem der Weg hin zur Öffnung für zahnmedizinische Heil-Hilfsberufe – vorrangig Dentalhygienikerinnen und Zahntechniker – zur selbstständigen Erbringung von einzelnen Leistungen geebnet werden soll.
Mit Sorge beobachtet die BZÄK, so heißt es, die sich immer mehr herauskristallisierenden Trends zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens und damit der Zahnheilkunde. „Die bewährte Selbstverwaltung gerät unter Druck“, so die BZÄK-Befürchtungen. Die Europäische Kommission gefährde mit ihren Richtlinien die nachweislich sehr hohe Qualität zahnärztlicher Versorgung in Deutschland und die nur durch die Freiberuflichkeit garantierte Unabhängigkeit zwischen Patient und Zahnarzt.
Die EU will in den kommenden Monaten 22 Initiativen auf den Weg bringen, um das Wirtschaftswachstum zu stimulieren. Im Fokus stehen die Freien Berufe. Unter Verweis auf Studien und Reformerfahrungen in einzelnen EU-Staaten schlägt die Brüsseler Behörde den verstärkten Abbau berufsrechtlicher Regulierungen vor. Dies würde nach Ansicht der Kommission z.B. zu mehr Arbeitsplätzen führen. Auf dem Prüfstand stehen vor allem Bestimmungen bei Ärzten und Zahnärzten zur Fremdkapitalbeteiligung an Praxen, der interprofessionellen Zusammenarbeit und zu Rechtsformerfordernissen.
Mit rund 4,77 Mio. Beschäftigten insgesamt stellen die Freien Berufe 10,1 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland, die rund 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erwirtschaften. Sie tragen als Teil des Mittelstandes entscheidend zu Wachstum und Beschäftigung bei und verfügen mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von jährlich 4 Prozent über eine ausgeprägte Gründungsdynamik.
Der Vorstand der BZÄK begleitet, so heißt es, die aktuellen europäischen Initiativen sehr kritisch, die u.a. die Berufszugangsregeln für reglementierte Berufe einem Binnenmarkttauglichkeitstest unterziehen (sogen. EU-Transparenzprozess), hierzu gehört stellvertretend für alle Gesundheitsbereiche der Beruf Dentalhygieniker/-in und so in Brüssel auch der Zahntechniker. Die besondere Verantwortung der Freien Heilberufe drohe durch diese europäischen Deregulierungsbestrebungen konterkariert zu werden. Die ausschließlich ökonomische Perspektive der Europäischen Kommission – Effizienz, Wachstum, Marktliberalisierung – werde dem wichtigen Aspekt der Qualität freiberuflicher Dienstleistungen und damit des Patienten- und Verbraucherschutzes sowie der besonderen Bedeutung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung nicht gerecht. Zudem sei bislang kein Beweis erbracht, dass mit einer solchen Marktliberalisierung auch Wachstum generiert werden könne. Eine weitere Forderung der BZÄK-Bundesversammlung: „Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sind von der Normierung durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) auszuschließen.“
Dies gelte umso mehr, wenn wirtschaftliche Interessen der privat organisierten europäischen Normungsorganisation (Comité Européen de Normalisation) CEN im Vordergrund stehen, die der Gemeinwohlverpflichtung freier Berufe zuwider laufen. Gesundheitliche Dienstleistungen basieren, so die BZÄK, auf einer nicht normierbaren individuellen Interaktion zwischen Arzt und Patient zur Feststellung und Behandlung von Krankheiten, aber auch zur Prävention und Begleitung im Krankheitsgeschehen. Ärztliche Aufgabe ist es dabei, unter Einbezug der Erwartungshaltung des Patienten die bestverfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie seine eigenen Erfahrungen zu nutzen, um individuelle, auf den spezifischen Krankheitsverlauf gezielte Therapiemethoden einzusetzen.
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