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BONN/KREMS – „Mehr Wirtschaftswachstum“ in Europa will die EU-Kommission durch drastischen Abbau von Privilegien der „Freien Berufe“ schaffen, voran auch der Ärzte und Zahnärzte. Auf dem Prüfstand der EU-Initiativen, so kritisierten die Spitzen der „Freien Berufe“ auf ihrem Europatag in Berlin, sollen die Zwangsmitgliedschaften in Kammern, die Gebührenordnungen statt freien Praxiswettbewerbs, die Möglichkeit zur Beteiligung von Fremdkapital an Praxen und der Abbau von Zugangsregelungen zur Berufsausübung stehen.
Abschaffung von Kammerprivilegien – Öffnung der Kapitalbeteiligung – BZÄK wehrt sich auf Europatag der „Freien Berufe“
Der BZÄK-Präsident und BFB-Vizepräsident Dr. Peter Engel: „Es findet bei der EU-Kommission eine rein ökonomische Betrachtung statt! Berufsrechtliche Regulierungen und die Selbstverwaltung der „Freien Berufe“ werden unter einen wachstumspolitischen Generalverdacht gestellt.“ Ein besonderer Dorn im Auge sind den EU-Behörden (zur Sicherung von mehr Wettbewerb und zur Öffnung von grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung) die Gebührenverordnungen, allen voran die GOZ. Sie sollen gänzlich zugunsten freier Preiskalkulationen und Honorargestaltung abgeschafft werden. Das im letzten Jahr eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Gebührenordnungen von Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern in Deutschland soll rasch zu Ende geführt und in der Folge auf die ärztliche/zahnärztliche Gebührenordnung ausgedehnt werden.
Fremdkapitalbeteiligung
Das in Deutschland bestehende Verbot der Fremdkapitalbeteiligung an Praxen soll aufgegeben werden. Der Markt der „Freien Berufe“ in Deutschland sei für Kapitalgesellschaften sehr anziehend, eine Öffnung könnte vielen – auch ausländischen – kommerziellen Anbietern dienen, keinesfalls jedoch Patienten und Verbrauchern, befürchtet man bei der BZÄK.
Mo. 29. April 2024
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