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Festzuschuss-Richtlinie wird geändert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinien beschlossen. (Foto: Kaarsten)
KZBV

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Mi. 16. Juni 2010

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BERLIN/KÖLN - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erweiterung der Regelversorgung mit festsitzendem Zahnersatz beschlossen. Ein Anspruch des Patienten auf die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz soll künftig nicht mehr von der Gegenbezahnung abhängen. Für die digitale Planungshilfe (DPF) der KZBV ist ein Update in Vorbereitung.

Der Beschluss des G-BA sieht einen Wegfall der bisherigen sog. Gegenkieferregel in Abschnitt A Nr. 3 der Festzuschuss-Richtlinie vor. Danach war festsitzender Zahnersatz grundsätzlich nur indiziert, wenn im Gegenkiefer noch die eigenen Zähne oder festsitzender Zahnersatz vorhanden war. Hintergrund der Richtlinienänderung ist eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits- wesen zur Relevanz der Beschaffenheit der Gegenbezahnung bei der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass es wissenschaftlich nicht belegbar ist, die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz an die Bedingung zu knüpfen, dass der Gegenkiefer natürliche Zähne aufweist oder mit festsitzendem Zahnersatz versorgt ist.

Der Beschluss des G-BA untersteht noch dem Genehmigungsvorbehalt des Bundesministeriums für Gesundheit und wird erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Die Änderung der Festzuschuss-Richtlinie macht ein neues Update der DPF erforderlich. Das Update ist zurzeit in Vorbereitung und wird rechtzeitig auf unserer Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

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