Berlin – Vor genau fünf Jahren ist die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft getreten.
Mit der im Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie, die auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, können seither gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten umfassend und am individuellen Bedarf ausgerichtet behandelt werden. Diese Parodontitisbehandlung, die sich regelhaft über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstreckt, ist damit eine zentrale Präventionsleistung für die Mund- und Allgemeingesundheit.
Zum Maßnahmenprogramm gehört unter anderem eine individuelle Mundhygieneunterweisung, ergänzt um ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch. Hiermit wurde erstmals die sprechende Zahnmedizin im GKV-Leistungskatalog verankert. Ein wesentlicher Therapieschritt ist die unterstützende Parodontitistherapie, um die Ergebnisse der antiinfektiösen und gegebenenfalls chirurgischen Behandlung zu sichern.
Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Die vor fünf Jahren eingeführte präventionsorientierte PAR-Richtlinie ist ein versorgungspolitischer Meilenstein, für den sich die Zahnärzteschaft zuvor viele Jahre lang eingesetzt hatte und der von allen Beteiligten – inklusive der Krankenkassen, der Wissenschaft und der Politik – unterstützt und erfolgreich in die Versorgung gebracht worden ist.
Dieser wichtige Ansatz wurde aber durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung schwer beschädigt. Die durchschnittliche Zahl der monatlichen Parodontitisneubehandlungen ging dadurch kontinuierlich zurück. Lag sie 2022 vor Inkrafttreten der Kostendämpfungsmaßnahmen noch bei etwa 120.000 und war damit der hohen Krankheitslast in der Bevölkerung endlich angemessen, brach der Monatsdurchschnitt 2023 ein und betrug 2024 nur noch etwa 78.000 Neubehandlungen. Eine nachhaltige Behandlung ist hierdurch deutlich erschwert. Und das vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontitis leiden.
Die im Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene strikte und dauerhafte Budgetierung droht diesen Effekt noch zu verstärken und zudem die Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit der vergangenen Jahre zu beschädigen. Damit wir die Volkskrankheit Parodontitis angemessen bekämpfen können, muss die Politik die präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung gesetzlich verankern sowie für die Versorgung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Kampf gegen diese Volkskrankheit ist umso wichtiger, weil durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis hohe Folgekosten entstehen – sowohl im zahnärztlichen als auch im allgemeinmedizinischen Bereich.“
Hintergrund: Parodontale Erkrankungen
Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen. Laut Sechster Deutscher Mundgesundheitsstudie haben rund 14 Millionen Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung. Parodontitis steht in direkter Wechselwirkung mit Diabetes mellitus und nimmt zudem Einfluss auf weitere schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und rheumatische Erkrankungen und kann ein erhöhtes Risiko für Schwangere sowie bei demenziellen Erkrankungen darstellen.
Weitere Informationen zur Parodontitis stehen unter www.kzbv.de/patienten/medizinische-infos/parodontitis/ bereit.
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